-
Hitzetage in Deutschland: Handel fordert Maßnahmen zur Abkühlung der Innenstädte
-
Zeitung: Trump wechselte nach Nato-Gipfel heimlich das Flugzeug
-
Korruptionsverfahren gegen indischen Magnaten Adani in USA eingestellt
-
Behörden: Fünf Tote und 20 Verletze bei russischem Angriff auf Saporischschja
-
Rufe nach Aufnahme von Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung
-
Trump verstärkt Vorgehen gegen Impfungen
-
Iran-Krieg: Trump verlängert Lockerung der Schifffahrtsregeln in den USA
-
Klingbeil nimmt geplante Kürzung von Steuerfreibeträgen für Vereine zurück
-
Türkisches Parlament beschließt PKK-Amnestie - Keine Angaben zu Öcalan
-
Leichtathletik-EM: Bremm stürmt zu 5000-m-Silber
-
Russische Anti-Kriegs-Partei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Tränen bei Lückenkemper: Aus im Halbfinale
-
30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Erste deutsche Medaille: Mabry holt EM-Bronze
-
Mehr als 70 Prozent Englands von Dürre betroffen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien - Katastrophenfall ausgerufen
-
Trump fordert Entschädigungen vom Iran
-
Russische Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Schwimm-EM: Märtens holt mit Staffel erste Becken-Medaille
-
Kosovo-Schutztruppe KFOR will Präsenz an Schlüsselpositionen zurückfahren
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
Präsident von Ceuta will Migranten bis zu ihrer Ausweisung internieren
-
Mindestens 18 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez lässt Eizellen einfrieren
-
Feuerwehren in Südeuropa im Einsatz gegen Waldbrände
-
"Bild": Konkrete DNA-Spur im Fall von Leipziger Drohnen-Attacke ermittelt
-
Verletzte bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Stuttgart holt Stürmer Pejcinovic aus Wolfsburg
-
OVG: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt rechtskräftig bestätigt
-
Versehentlich Tod des Königs gemeldet: Britischer Sender verstieß gegen Regeln
-
Binnenschiffer: Rhein könnte bald nicht mehr durchgängig befahrbar sein
-
Bund will NS- und SED-Gedenkstätten stärker fördern
-
Anschlag auf italienischen Journalisten: Mutmaßlicher Auftraggeber festgenommen
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - aber Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
"Lust am Fußball verloren": Karius erinnert sich an dunkle Zeit
-
Medien: Kane vor Vertragsverlängerung
-
Erneut Waldbrand nahe Athen ausgebrochen - Waldbrand in Südfrankreich unter Kontrolle
-
Linke befürchtet durch Regierungspolitik drastische Zunahme von Armut
-
Schon fast 1000 Übergriffe: DB Regio kündigt Tonaufnahmen bei Bodycams an
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Regierung weist Forderung nach Bundeswehreinsatz zurück
-
Erste vertriebene syrische Kurden kehren in Gebiet an der Grenze zur Türkei zurück
-
Explosion bei Böllerclub in Wohnhaus: Acht Verletzte in Nordrhein-Westfalen
-
13 Tote und 75 Verletzte bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
E-Mail-Anbieter: Weniger Spam im ersten Halbjahr - dafür aber gezielter
-
Gewaltverbrechen an 19-Jähriger: Mordanklage gegen Jugendlichen in Mannheim
-
FC Bayern: Saibari erstmals im Training
-
Schwimm-EM: Starker Start für Märtens
-
Uefa und zwei weitere Fußballdachverbände erhöhen mit Brief Druck auf Infantino
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 140 weitere Verdachtsfälle
München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen
Der Beschluss des Stadtrats von München, kommunale Säle nicht für Diskussionen über die propalästinensische Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zur Verfügung zu stellen, verletzt die Meinungsfreiheit. Er sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es wies damit die Revision der Stadt zurück. (Az. BVerwG 8 C 35.2)
Der Stadtrat hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Die BDS-Bewegung ist nach ihrem Selbstverständnis gegen den Staat Israel gerichtet. Ein Bürger wollte eine Podiumsdiskussion über den Beschluss und die Gruppe abhalten, die Stadt vermietete ihm aber keinen Veranstaltungssaal. Dagegen klagte er.
Während das Verwaltungsgericht München seine Klage ablehnte, gab ihm der Verwaltungsgerichtshof in der Berufung recht. Die dagegen gerichtete Revision der Stadt München wiesen die Richterinnen und Richter in Leipzig nun zurück. Wie der Verwaltungsgerichtshof rechtsfehlerfrei festgestellt habe, schließe die Widmung des Saals kommunalpolitische Diskussionsveranstaltungen ein, erklärten sie.
Der Stadtratsbeschluss zu BDS-Veranstaltungen sei eine nachträgliche Beschränkung des Widmungsumfangs. Diese sei rechtswidrig und unwirksam. Bei der geplanten Veranstaltung sei auch nicht zu erwarten, dass Meinungsäußerungen in Rechtsverletzungen oder Gefährdungslagen umschlügen, so das Gericht.
Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht. Dieser müsse für Einzelpersonen und Kommunen eine Möglichkeit schaffen, "wachsendem Judenhass wirksam und rechtskonform entgegenzutreten", erklärte Präsidentin Charlotte Knobloch. "Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf kein Recht auf Hass sein, das Extremisten, von welcher Seite auch immer, per Gesetz Tür und Tor öffnet." Das Urteil aus Leipzig bedeute einen "schweren Rückschlag" im Kampf gegen den zunehmenden Antisemitismus.
Der Bundestag hatte die BDS-Boykottaufrufe 2019 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und den meisten Grünen verurteilt. Er stellte fest, dass Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung "antisemitisch" seien. Das Parlament forderte die Bundesregierung sowie Länder und Kommunen auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu unterstützen. Diese Einstufung der Kampagne als antisemitisch gelte zu Recht weiterhin, erklärte Knobloch nun.
C.Hamad--SF-PST