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Drohnen, Handys, Fluggastdaten: Kabinett will Bundespolizei mehr Befugnisse geben
Die Bundespolizei soll in zentralen Bereichen mehr Befugnisse und Kompetenzen bekommen - unter anderem bei der Drohnenabwehr, der Ortung von Handys und der Sicherung von Fluggastdaten. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch ein an vielen Punkten geändertes Bundespolizeigesetz auf den Weg, das von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingebracht wurde. Ein anderes von der Bundesregierung geplantes Gesetz, das der Bundeswehr den Abschuss von Drohnen erlauben soll, war nicht auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts.
Bei der Abwehr von Drohnen ist gesetzlich die Bundespolizei zuständig. Dobrindt warnte zuletzt aufgrund mehrerer Vorfälle unter anderem am Münchener Flughafen vor der gestiegenen Gefahr durch Drohnen. Deren Abwehr erfordere "eine grundsätzliche Erweiterung der technischen und taktischen Befähigung der Bundespolizei", heißt es in dem Gesetzentwurf, der AFP aus Regierungskreisen vorlag. Bisher sei die Bundeswehr "auf die Abwehr von bodengebundenen Gefahren ausgerichtet", durch die Drohnenabwehr entstehe nun "im unteren Bereich des unteren Luftraums ein neuer Einsatzraum".
Die Bundespolizei soll dem Gesetzentwurf zufolge daher mehr Geräte zur Verfügung gestellt bekommen - deren Kosten belaufen sich auf jährlich 90 Millionen Euro. Zudem sollen 341 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden, die sich um die Bedienung und Beschaffung der Geräte kümmern sollen.
Dobrindt plant zudem, mit einem weiteren Gesetz die Zuständigkeit für einen möglichen Abschuss von Drohnen der Bundeswehr zu übertragen. Dieser Abschuss ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes befindet sich innerhalb der Bundesregierung noch in der Abstimmung.
Durch das am Mittwoch beschlossene Gesetz soll die Bundespolizei auch in weiteren Feldern mehr rechtliche Möglichkeiten bekommen. Bei der Ortung von Handys sollen mehr technische Mittel zum Einsatz kommen dürfen, etwa sogenannte stille SMS, die dem Empfänger nicht angezeigt werden. Zudem sollen die Daten von Fluggästen, die von außerhalb der Schengen-Grenzen nach Deutschland fliegen, von Airlines automatisch erhoben und an die Polizei übermittelt werden.
Die Polizei soll zur Verhinderung von Straftaten zudem sogenannte Aufenthaltsverbote aussprechen können. Damit wird etwa potenziellen Straftätern verboten, sich an bestimmten Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen aufzuhalten. Diese neue Kategorie geht über die Regelung mit sogenannten Platzverweisen hinaus, die nur zeitlich befristete Geltung haben. Diese neuen Aufenthaltsverbote sollen unter anderem auch zur Drohnenabwehr in der Nähe von Flughäfen zum Einsatz kommen.
C.Hamad--SF-PST