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Urteil in Spionageprozess gegen Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah erwartet

Spionageprozess: Fast fünf Jahre Haft für Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah
Im Spionageprozess gegen einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah hat das Oberlandesgericht Dresden den Angeklagten zu einer Freiheitssprache von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es in seinem Urteil am Dienstag als erwiesen an, dass Jian G. für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und unter anderem chinesische Oppositionelle ausgespäht hatte. Die Mitangeklagte Yaqi X. erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.
Das OLG sprach beide Angeklagte der geheimdienstlichen Agententätigkeit schuldig, Jian G. in besonders schwerem Fall. Dabei soll G. seine Funktion als Assistent Krahs im EU-Parlament in Brüssel jahrelang zur Informationsbeschaffung genutzt haben.
Es stehe "außer Frage", dass G. Geheimdienstmitarbeiter gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Er habe mindestens seit 2007 Informationen gesammelt. Dies sei unter anderem durch abgehörte Gespräche sowie durch Beweismittel belegt, wie die von der Mitangeklagten auf Anforderung von G. übermittelten Informationen etwa zu Militärtransporten auf dem Flughafen Halle/Leipzig.
Ein weiterer Schwerpunkt von G.s Agententätigkeit war dem Urteil zufolge die Ausspähung chinesischer Oppositioneller in Deutschland, die er zu identifizieren versuchte. Auch habe er Informationen über führende AfD-Politiker gesammelt und dabei auf Interna aus Krahs Büro zurückgegriffen.
Nicht zuletzt nutzte der Angeklagte dem Gericht zufolge seine Tätigkeit in Brüssel, um hunderte teils als sensibel eingestufte Dokumente an einen chinesischen Geheimdienst zu übermitteln, etwa zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und China oder der kritischen Infrastruktur in Europa. Dazu habe er Daten auf elektronischen Medien gespeichert und später wieder gelöscht.
Es sei für G. "ein Leichtes" gewesen, die Dokumente über den Zugang in Krahs Büro im EU-Parlament abzugreifen, sagte Schlüter-Staats. Der Angeklagte habe "Informationen nicht nur gesammelt, sondern auch ausgewertet und aufbereitet".
Bundesanwalt Stephan Morweiser sprach nach dem Urteil von dem "bisher schwerwiegendsten Fall chinesischer Spionage, der bislang in Deutschland aufgedeckt wurde". Das Oberlandesgericht blieb mit dem Strafmaß gleichwohl unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für den deutschen Staatsbürger G. siebeneinhalb Jahre Gefängnis beantragt hatte. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Für die Komplizin X. hatte die Anklage zwei Jahre und neun Monate Haft auf Bewährung gefordert. X. sei nicht im Geheimdienst eingegliedert gewesen, aber habe "über eine gewisse Zeit" beständig Informationen geliefert, womit sie zur Täterin werde, sagte der Vorsitzende Richter. Der Haftbefehl gegen X. wurde mit dem Urteil aufgehoben.
Die Angeklagte hatte eingeräumt, G. ab 2023 Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des Flughafens Leipzig/Halle gegeben zu haben, wo sie im Logistikbereich arbeitete. Sie leitete demnach Informationen insbesondere zum Transport von Militärfahrzeugen, Truppen und Kampfdrohnen für die Bundeswehr und nach Israel an G. weiter.
G.s Festnahme im April 2024 sorgte für Schlagzeilen. Krah war damals Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl. Der AfD-Politiker kündigte seinem Mitarbeiter nach der Verhaftung. Krah selbst sitzt nicht mehr im Europaparlament. Er legte sein Mandat nieder, nachdem er bei der Bundestagswahl im Februar in den Bundestag eingezogen war.
In seiner Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht sagte Krah aus, von der mutmaßlichen Agententätigkeit seines Mitarbeiters für China nichts gewusst und auch keine entsprechende Warnung erhalten zu haben.
Gegen Krah selbst ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Es geht demnach um den Vorwurf der Geldwäsche und der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament. Krah soll Geld aus China angenommen haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
Vor gut drei Wochen hob der Bundestag Krahs Immunität auf und machte damit den Weg frei für Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verfahren. Am selben Tag wurden den Wohn- und Büroräume des AfD-Politikers in Berlin, Sachsen und Brüssel durchsucht.
H.Darwish--SF-PST