-
Wegen Datenlecks: Britische Regierung enthüllt Aufnahme tausender afghanischer Ortskräfte
-
Frankreichs Premier kündigt Einsparungen von mehr als 40 Milliarden Euro an
-
Drogenbeauftragter will strengere Alkoholregeln und neues Schulfach Gesundheit
-
Staatsanwaltschaft in Brasilien fordert Verurteilung von Bolsonaro wegen Putschversuchs
-
Gut vier Jahre Haft für das Fällen von berühmtem "Robin Hood"-Baum in England
-
Schlechte Wasserqualität: WM-Freiwasserrennen erneut verschoben
-
Brosius-Gersdorf wehrt sich gegen Kritik - Merz will in Ruhe nach Lösung suchen
-
Wohl ältester Marathon-Läufer der Welt mit 114 Jahren in Indien überfahren
-
Trump-Zölle: US-Inflation zieht im Juni auf 2,7 Prozent an
-
Geldstrafe von 3600 Euro für Beleidigung von Kommunalpolitiker in Hamburg
-
Witwe von Nawalny fordert Absage von Konzert von Putin-Vertrautem in Italien
-
Kölner Zoo verteidigt umstrittene Einschläferung von Löwenjungen
-
Wück schwört Team ein - Meinert kündigt "Anpassungen" an
-
Getöteter Mann in Wohnung in München gefunden - Leiche erst nach Tagen entdeckt
-
Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme in Gefängnis Burg rechtskräftig
-
Syrische Regierungskräfte rücken in Drusenstadt Suweida ein - Israel führt Luftangriffe aus
-
Ermittlungen nach Auftritt kleinwüchsiger Künstler bei Party von Fußballer Yamal
-
Adoption von Erwachsenen kann auch nach Verlust von Geschäftfähigkeit möglich sein
-
Staatsanwaltschaft erhebt erste Anklage gegen östereichischen Unternehmer Benko
-
Zollstreit: EU-Verhandlungsteam fliegt nach Washington
-
Durchuchungen wegen Sozialbetrugs mit Millionenschaden in sechs Bundesländern
-
ADAC-Autotest: Akku von VW-E-Auto ID.3 nach Garantieablauf noch in gutem Zustand
-
Merz verteidigt Zurückhaltung der EU im Zollkonflikt mit den USA
-
Bau der Stromtrasse Suedlink in Baden-Württemberg: Weitere Mammutfunde
-
Bundeskanzler Merz will nach Streit um Richterwahl in Koalition "nachjustieren"
-
Stromerzeugung mit Erneuerbaren bis Juni voraussichtlich um 5,4 Prozent gesunken
-
Trump kündigt Patriot-Lieferungen für die Ukraine an und setzt Putin 50-Tage-Frist
-
ADAC warnt vor Staus auf Autobahnen an kommendem Wochenende
-
Kleinwüchsige auf Geburtstagsparty: Yamal droht Untersuchung
-
Nach Wahlschlappen: Grüne wollen Osten stärker in Fokus nehmen
-
Millionenschwerer Steuerbetrug: Ermittlungen gegen Influencer in Nordrhein-Westfalen
-
Jugendliche in Nordrhein-Westfalen bauen bei nächtlicher Spritztour Autounfall
-
In Dänemark festgenommener Spion überstellt: Haftbefehl in Vollzug
-
Waldbrand am Grand Canyon: Nordrand bleibt bis zum Saisonende 2025 gesperrt
-
Kallas hofft auf Einigung für 18. Sanktionspaket gegen Russland "heute oder morgen"
-
Nvidia kündigt Wiederaufnahme von Verkäufen von KI-Chips nach China an
-
50-jähriger Radfahrer in Nordrhein-Westfalen von Zug erfasst und gestorben
-
Richterwahl: Grüne fordern in Brief an Spahn und Miersch Bundestags-Sondersitzung
-
Schriftstellerin Ursula Krechel erhält diesjährigen Georg-Büchner-Preis
-
Trump: Habe trotz Enttäuschung noch nicht völlig mit Putin abgeschlossen
-
Nach Tötungsdelikt in Thüringen: Zwei weitere jugendliche Verdächtige festgenommen
-
Nach Tod von E-Rollerfahrern in Frankfurt am Main: Beschuldigter festgenommen
-
Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht
-
Gericht stoppt Verlegung von Seekabel zu Gasförderplattform vor Borkum
-
Unveröffentlichte Musik von Beyoncé aus Auto in Atlanta gestohlen
-
Tod nach Verkehrsunfall: Ältester Marathonläufer stirbt mit 114
-
Bei Barca-Auftakt: Ter Stegen allein im Kraftraum
-
19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig
-
Report: Beschäftigte aus Generation Z räumen Gesundheit mehr Priorität ein
-
Spahn zahlt 5000 Euro nicht entrichtete Parteisteuer nach
Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe via Ramstein vorgehen
Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Es entschied allerdings, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss. (Az. 2 BvR 508/21)
Das Gericht hielt fest, "dass dem deutschen Staat ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend obliegt, den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren", erklärte Gerichtsvizepräsidentin Doris König.
Für diesen Schutzauftrag legte das Gericht zwei Voraussetzungen fest. Erstens muss es einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt geben. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird.
Eine solche Gefahr sah das Gericht im Fall der US-Drohneneinsätze im Jemen nicht. Es konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien anwenden, um legitime militärische Ziele von geschützten Zivilisten abzugrenzen.
Ramstein ist ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet, und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt.
Die beiden Männer aus dem Jemen erlebten im Jahr 2012 einen Drohnenangriff in ihrem Heimatort mit, der eigentlich Extremisten galt. Dabei wurden aber nach ihren Angaben auch zwei unbeteiligte Verwandte von ihnen getötet. Sie wollten erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt.
Zuerst wandten sie sich an die Verwaltungsgerichte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber 2020 gegen sie. Es hielt den Bezug zum deutschen Staatsgebiet nicht für eng genug. Die Männer reichten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, wo sie nun ebenfalls keinen Erfolg hatten.
Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Es sei deutlich geworden, "dass der Bundesregierung in der Kooperation mit anderen Staaten großer Spielraum gewährt wird", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Nils Schmid (SPD). Er betonte: "Die universelle Geltung der Menschenrechte ist handlungsleitend für diese Bundesregierung."
Es sei ein Anliegen der beiden Beschwerdeführer gewesen, "stellvertretend für andere die Rechtsgrundsätze feststellen zu lassen", sagte ihr Anwalt Andreas Schüller. Das hätten sie erreicht und könnten stolz darauf sein, "aber ihre persönliche Situation ganz konkret wird es natürlich jetzt leider nicht ändern".
I.Matar--SF-PST