-
"Grönland-Moment": Macron sieht "tiefgreifenden geopolitischen" Bruch
-
NBA: Heftige Schlägerei bei Charlotte gegen Detroit
-
Interview: Macron hält weiter an deutsch-französischem Kampfjet FCAS fest
-
Interview: Macron will "Dialog mit Russland wieder aufnehmen"
-
Deutschland verbessert sich in Korruptions-Index - Kritik an "Bürokratieabbau"
-
NBA: Franz Wagner feiert Comeback - Schröder glanzlos
-
NBA: Franz Wagner feiert Comeback
-
Vor dem Rodel-Krimi: Taubitz setzt auf "Pizza oder Pasta"
-
Südkorea: Razzia bei Geheimdienst nach Eindringen von Drohne in Nordkorea
-
Umfrage: Zwei Drittel der Deutschen halten Sozialstaat nicht mehr für finanzierbar
-
Bayern wollen nach Berlin: "Es geht ums Ganze"
-
Wehmut nach Gold: Raimund trauert Lindvik-Freundschaft nach
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz Kältewelle fünftheißester Januar überhaupt
-
Offizielles Wahlergebnis: Japans Regierungspartei erreicht Zweidrittel-Mehrheit
-
Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös
-
Prien und Dobrindt stellen Studie zu Dunkelfeld bei Gewaltvorfällen vor
-
Trump droht Ottawa mit Stopp der Eröffnung von Brücke zwischen Kanada und den USA
-
Epstein-Affäre: Grüne Bundestagsfraktion fordert Nachforschungen in Deutschland
-
US-Außenminister Rubio reist am Sonntag nach Ungarn
-
Umweltminister Schneider will Gebäudesanierungen und "Klimahandwerk" stärker fördern
-
Sterbeurkunde: Kanadische Schauspielerin Catherine O'Hara starb an Lungenembolie
-
Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab
-
"Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz: Vonn "bereut nichts"
-
Skistar Vonn berichtet: "Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz
-
Bericht: Verdächtiger von tödlichem Angriff auf Zugbegleiter zuvor schon auffällig
-
Diplomatenkreise: USA übergeben zwei wichtige Nato-Kommandoposten an Europäer
-
Trotz Festnahme von Vertrautem: Nobelpreisträgerin Machado will nach Venezuela zurück
-
Märchenhafter Raimund fliegt zum Olympiasieg
-
US-Prozess zu Social-Media-Sucht beginnt mit Eröffnungsplädoyers in Los Angeles
-
Epstein-Komplizin Maxwell verweigert Aussage und fordert Begnadigung durch Trump
-
Epstein-Affäre: Charles III. "zutiefst besorgt" über neue Vorwürfe gegen Andrew
-
Doppelsieg möglich: Taubitz führt knapp vor Fräbel
-
Nach Zugunglücken: Regierung und Lokführer in Spanien einigen sich auf Aktionsplan
-
US-Vizepräsident JD Vance besucht Armenien und Aserbaidschan
-
Doppelsieg möglich: Fräbel führt vor Taubitz
-
Deutsche NHL-Stars auf dem Eis - Kapitänsteam um Draisaitl
-
Trotz Streik: Pokalspiel in München findet statt
-
Frankreichs Zentralbankchef Villeroy de Galhau tritt zurück
-
Erneute OP bei Skistar Vonn
-
Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte
-
Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab
-
Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle" beginnt im März in Hamburg
-
Epstein-Affäre: Schottischer Labour-Chef fordert Starmer zum Rücktritt auf
-
Mecklenburg-Vorpommern: Polizei erwischt Einbrecher auf Rügen in Badewanne
-
Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Fast vier Jahre Haft in Stuttgart
-
"Französische Lebensart": Macron will Wein-Exporte steigen
-
Nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Bahn lädt zu Sicherheitsgipfel ein
-
40-Jährige tot in Berliner Park entdeckt - Tatverdächtiger festgenommen
-
PKK-Aktivistin in München zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
US-Vizepräsident JD Vance zu Besuch in Armenien eingetroffen
19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig
Mehr als ein Jahr nach der Ermordung seiner 18 Jahre alten Exfreundin in deren Elternhaus in Bayern ist ein junger Mann rechtskräftig zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Bayreuth am Dienstag mitteilte. Das Landgericht hatte die Strafe im November verhängt.
Das Gericht verurteilte den damals 19-jährigen Leon D. trotz seines Alters nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht. Dass er anstelle einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe eine zeitliche begrenzte Strafe erhielt, erklärt sich mit einer Regelung für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Heranwachsende, die für Mord zwischen zehn und 15 Jahren Haft vorsieht.
Die Kammer sah es nach neun Verhandlungstagen unter anderem auf Grundlage der Auswertung zahlreicher digitaler Beweismittel wie Internet- und Chatverläufen als erwiesen an, dass der Angeklagte einem zuvor ausgearbeiteten detaillierten Tatplan gefolgt war. Er fuhr demnach am 24. Mai zu seiner Exfreundin, betrat unter einem Vorwand das Haus und stach unvermittelt auf das arg- und wehrlose Opfer ein.
Er brachte ihr laut Gericht eine Vielzahl von Messerstichen in das Gesicht sowie gegen den Kopf, den Hals und den Körper bei. Letztendlich starb die junge Frau nach einem Stich und einem Schnitt in den Hals binnen einer Minute.
D. wollte nach Überzeugung der Kammer seine Exfreundin töten, weil sie sich seiner Kontrolle entzog und der gemeinsame Freundeskreis sich weigerte, sie aus diesem Kreis zu verstoßen. Es seien die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe verwirklicht.
D.AbuRida--SF-PST