
-
Abstimmung über Trumps Steuergesetz im Repräsentantenhaus verzögert sich
-
Koalition kann sich nicht auf baldige Stromsteuersenkung für Privatleute einigen
-
US-Rapper Combs muss bis zur Urteilsverkündung im Gefängnis bleiben
-
Koalitionsausschuss: Keine Senkung von Stromsteuer für private Verbraucher
-
Enttäuschung in der Schweiz: Niederlage im EM-Eröffnungsspiel
-
Pentagon: Irans Atomprogramm durch US-Angriffe um bis zu zwei Jahre verzögert
-
Geschworene sprechen US-Rapper Combs teilweise schuldig
-
Microsoft baut erneut tausende Stellen weltweit ab
-
Von der Leyen muss sich Misstrauensvotum im EU-Parlament stellen
-
Siegemund in Wimbledon erstmals in Runde drei - Lys verliert
-
Verbotenes Insektizid laut Behörden auf BASF-Gelände bei Lyon entdeckt
-
Prinzessin Kate vergleicht Heilungsprozess nach Krebsdiagnose mit Achterbahnfahrt
-
Prozess um Sexverbrechen: US-Rapper Combs erleichtert nach Teilfreispruch
-
Streit um die Stromsteuer: Koalitionsausschuss sucht im Kanzleramt nach Lösungen
-
Geschworene sprechen US-Rapper Combs in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig
-
Angriff auf Polizisten bei Inobhutnahme: Haftbefehl gegen Vater in Baden-Württemberg
-
"Sahnehäubchen": Siegemund erstmals in Wimbledon in Runde drei
-
Extreme Hitzewelle erreicht Höhepunkt: Gluthitze und Waldbrände in Deutschland
-
Tesla kämpft weiter mit einbrechendem Absatz
-
Freundin mit Kochtopf erschlagen: Gut acht Jahre Haft für 90-jährige Münchnerin
-
Trump: Israel stimmt 60-tägiger Waffenruhe im Gazastreifen zu
-
Bundestag: Grüne und Linke wollen Sudhof in Ausschuss-Sondersitzungen befragen
-
Beschlagnahmte Fahrräder verkauft: Geldstrafe für Leipziger Polizistin rechtskräftig
-
Späte Reaktion auf Ölpreis: Spritpreise spürbar gesunken
-
Iran setzt Zusammenarbeit mit Internationaler Atomenergiebehörde offiziell aus
-
23. Saison für Haie-Kapitän Müller: "Weg weitergehen"
-
Stopp von US-Waffenlieferungen sorgt für Verunsicherung in Kiew und Jubel in Moskau
-
Nach Mallorca-Video: "Hohe Geldstrafe" für Neuhaus
-
Gewerkschaftschef warnt vor deutlichen Preiserhöhungen bei der Deutschen Bahn
-
Bis zu 15 Jahre Haft: Sprengen von Geldautomaten soll härter bestraft werden
-
Mindestens sieben Hitzetote in Frankreich und Spanien
-
Geschäftsmänner sollen Turbinen auf Krim geliefert haben - Prozess in Hamburg
-
Fund zweier Toter in hessischem Wald: 50-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Bundesgerichtshof: Patient darf Hausarzt Grundstück versprechen
-
Raubüberfälle mit Todesopfer: 15-jährige Haftstrafe in Hannover
-
Kallas: Chinas Handeln schadet "europäischer Sicherheit und Arbeitsplätzen"
-
Dalai Lama: Es wird einen Nachfolger geben - China beansprucht Ernennung für sich
-
Hummer im All: Französische Sterneköchin kocht Astronautenessen
-
Trump: Israel hat Bedingungen für Abschluss von 60-tägiger Waffenruhe zugestimmt
-
Regenbogenflagge am Bundestag: Heftige Kritik an Merz' "Zirkuszelt"-Äußerung
-
Tödlicher Messerangriff in Firma in Bayern: Verdächtiger vorläufig in Psychiatrie
-
EU-Gericht: Rechte an Marke Testarossa stehen Ferrari zu
-
Australien widerruft Visum für Kanye West wegen "Heil Hitler"-Song
-
Sondervermögen für Länder: Kabinett beschließt rechtliche Voraussetzungen
-
Verirrte Entenfamilie löst Feuerwehreinsatz auf Gelände von Münchner Klinik aus
-
Brüssel will EU-Ländern bei Klimaziel für 2040 mehr Spielraum geben
-
Weitere Festnahme nach Fund von getötetem 42-Jährigen in Duisburger Wohnung
-
74–Jähriger stirbt bei Arbeiten auf Hopfenfeld in Bayern
-
Check24: Hotelpreise in Deutschland in diesem Sommer spürbar gesunken
-
Bundeskabinett macht Weg frei für Gasförderung vor Nordseeinsel Borkum

Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert. Ein Mann aus dem Berichtsgebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, Beiträge für 2014 und 2015 zahlen zu müssen, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Seine Beschwerde scheiterte aber schon daran, dass er die wesentlichen Fragen nicht zuvor von den zuständigen Verwaltungsgerichten hatte klären lassen. (Az. 1 BvR 622/24)
Es ging um insgesamt knapp 300 Euro inklusive Säumnisgebühren. Der Mann bemängelte unter anderem, dass die MDR-Aufsichtsgremien nicht transparent und nicht staatsfern genug arbeiteten. Das zeige sich vor allem am Umgang mit Programmbeschwerden. Bürgerinnen und Bürger können Programmbeschwerden über ausgestrahlte Sendungen an den Rundfunkrat schicken, wenn ihrer Meinung nach Programmgrundsätze verletzt wurden.
Der Mann gab an, dass er wegen des Umgangs damit keinen individuellen Vorteil durch den MDR in Form eines ausgewogenen Programms habe, der den Rundfunkbeitrag rechtfertigen könne. In Karlsruhe beklagte er, dass er in verschiedenen Grundrechten verletzt werde.
Zunächst wandte er sich an den MDR selbst, der seinen Widerspruch aber im März 2018 zurückwies. Daraufhin zog der Mann vor das Verwaltungsgericht Leipzig. Auch dieses entschied im Juni 2021 gegen ihn. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen lehnte die Zulassung seiner Berufung im Januar 2024 ab.
Gegen die Entscheidungen aus Sachsen wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte seine Beschwerde aber nun für unzulässig. Er habe nicht alle Möglichkeiten genutzt, um im verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären zu lassen, ob die Aufsichtsgremien des MDR 2014 und 2015 den Geboten von Staatsferne und Transparenz genügt hätten und es somit einen individuellen Vorteil in Form eines vielfältigen und ausgewogenen Programms gegeben habe.
P.Tamimi--SF-PST