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EU-Gericht: Rechte an Marke Testarossa stehen Ferrari zu
Die Rechte an der bekannten Marke Testarossa stehen dem Autobauer Ferrari zu. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hob am Mittwoch Entscheidungen des Markenamts EUIPO auf, mit denen die Marke auf Antrag eines Spielwarenherstellers gelöscht worden war. Es ging um die Frage, ob Ferrari die Marke ernsthaft benutzt habe - Voraussetzung für den Schutz. (Az. T-1103/23 und T-1104/23)
Der Sportwagen Ferrari Testarossa wurde zwischen 1984 und 1996 gebaut. 2007 ließ Ferrari die Marke eintragen, unter anderem für Autos, Einzelteile und Modellautos. 2023 erklärte das EUIPO die Marke für verfallen. Sie sei zwischen 2010 und 2015 in der Europäischen Union nicht ernsthaft benutzt worden. Ferrari wandte sich an das EU-Gericht.
Dieses hob die Entscheidungen des Markenamts nun auf. Es erklärte, dass Ferraris des Modells Testarossa nach 1996 als Gebrauchtwagen verkauft wurden. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Vertragshändler oder einen vom Markeninhaber autorisierten Händler sei davon auszugehen, dass der Markeninhaber zugestimmt habe. Ferrari sei auch daran beteiligt gewesen, die Echtheit dieser Sportwagen zu bescheinigen.
Der Autobauer habe darum nachgewiesen, der Nutzung der Marke durch Dritte stillschweigend zugestimmt zu haben. Das gelte ebenso für Einzelteile und Zubehör von Autos. Im betreffenden Zeitraum seien außerdem Modellfahrzeuge als "offizielles Produkt unter Ferrari-Lizenz" verkauft worden. Die Marke sei also benutzt worden.
P.Tamimi--SF-PST