
-
"Parteipolitisch motiviert": Union verteidigt Spahn vor Anhörung in Maskenaffäre
-
Gesuchter Betrüger in Hessen nach Nickerchen in geschlossenem Kaufhaus verhaftet
-
100 Millionen Euro mehr für den Sport ab 2026
-
Grabmal von Otto dem Großen in Magdeburg: Überreste werden untersucht
-
Nato-Gipfel in Den Haag: Geschlossenheit und ein Rest Zweifel
-
Homophobe Angriffe: Wohnungen von 17- und 18-Jährigem in Hamburg durchsucht
-
Drei Glocken schmelzen bei Brand von Kapellenturm in Bayern
-
Verbände warnen Regierung vor Zweckentfremdung von Geldern für Klimaschutz
-
Hilfe im Gazastreifen: UNRWA-Chef kritisiert US-Stiftung GHF als "Abscheulichkeit"
-
Brauchtum Hahneköppen bleibt in Solingen unter Auflagen erlaubt
-
Debatte um Mindestlohn für Saisonarbeiter: Rainer zeigt sich offen für Ausnahmen
-
U21-EM: Fragezeichen hinter Martel und Rosenfelder
-
Frankreichs Atomproduktion soll wegen Hitzewelle erneut gedrosselt werden
-
Angeblich gestohlenes Bullensperma: Entwarnung nach Prüfung von Lagerbeständen
-
Kind stirbt bei Brand in Wilhelmshaven: Ermittlungen wegen Brandstiftung
-
Generalbundesanwalt warnt vor Gefahr durch IS und radikalisierte Einzeltäter
-
Geplante Abschwächung von Fluggastrechten stößt auf Widerstand im EU-Parlament
-
Selenskyj: Festhalten an Nato-Beitritt der Ukraine "sehr wichtig"
-
Bund gewährt Sozialversicherungen Milliardendarlehen - Dennoch bleibt Finanzlücke
-
"Neue Entschlossenheit": Merz wirbt für historische Stärkung der Nato
-
Bundestag befassst sich in Aktuellen Stunden mit Bericht zu Maskenbeschaffung
-
3x3-WM: Perfekter Start für deutsche Teams
-
AfD kommt in Bayern auf Extremistenliste
-
Zahl der Extremisten in Sachsen-Anhalt auf Höchststand
-
Ermittlungen gegen Statiker nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten
-
Deutliche Steigerung im Haushalt: 166 Milliarden Euro für Verkehrsinfrastruktur
-
Brüchige Waffenruhe im Iran-Israel-Krieg: Trump wirft beiden Ländern Verstöße vor
-
Rechtsextremistisches "Compact"-Magazin kann weiter erscheinen
-
Klingbeil stellt Details zum Haushalt vor und verteidigt Rekord-Neuverschuldung
-
Trump erwartet "erfolgreichen" Nato-Gipfel in Den Haag
-
Haushaltsentwurf: Hubertz begrüßt "Rekordsumme" für sozialen Wohnungsbau
-
Schuhbeck droht Verlängerung von laufender Haft - Fernsehkoch unheilbar krebskrank
-
Bürokratie: Merz fordert von Brüssel "neue Kultur der Zurückhaltung"
-
Werner wird neuer Trainer bei RB Leipzig
-
Schleuserbande zerschlagen: Hunderte Menschen nach Deutschland gebracht
-
Beginnende Sommerferien in drei Bundesländern: ADAC warnt vor Staus
-
Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht
-
Deutlicher Absatzrückgang der Fahrradbranche - Preise 2024 spürbar gesunken
-
Merz weist Kritik an Ukraine-Kurs zurück: Putin versteht nur Sprache der Stärke
-
Rettig über Kritik an Nagelsmann: "Ein deutsches Phänomen"
-
Opposition kritisiert Haushaltsentwurf als unzureichend
-
Kanzler Merz fordert Israel zu Waffenstillstand in Gaza auf
-
Drogen in Bananenkisten: Rauschgiftfund in Supermärkten in Berlin und Brandenburg
-
14 Jahre Haft für tödliche Schüsse auf Freund in Kneipe in Frankfurt am Main
-
Linke wirft Union "Foulspiel" bei Umgang mit Reichinnek vor Gremienwahl vor
-
Ermittler finden in Bremen und Niedersachsen Cannabisplantagen - fünf Festnahmen
-
Hilfe im Gazastreifen: UNRWA-Chef bezeichnet US-Stiftung GHF als "Abscheulichkeit"
-
Durchsuchungen bei Schleusern in Bayern: Ermittlungen gegen fünf Tatverdächtige
-
Rutte: Geringe Verteidigungsausgaben der Nato-Länder "riesiges Ärgernis"
-
Kiew: Selenskyj will Trump am Mittwoch am Rande des Nato-Gipfels in Den Haag treffen

Urteil: Rechtsextremistisches "Compact"-Magazin darf weiter erscheinen
Das rechtsextremistische "Compact"-Magazin darf weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte am Dienstag das Verbot der Compact-Magazin GmbH, die das Magazin herausgibt und einen Videokanal betreibt. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact im Juli 2024 nach dem Vereinsgesetz verboten und dies damit begründet, dass die GmbH verfassungsfeindliche Ziele habe. (Az. 6 A 4.24)
Das Gericht fand in "Compact" zwar Texte, die sich gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde richteten. Die verfassungswidrigen Äußerungen und Aktivitäten stufte es aber als nicht so prägend für die GmbH ein, dass sie ein Verbot rechtfertigten. Es verwies außerdem auf die Meinungs- und Pressefreiheit.
Viele Textstellen, die das Ministerium zugunsten des Verbots angeführt habe, ließen sich auch als "überspitzte, aber zulässige Kritik" an der Migrationspolitik deuten, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft bei der Urteilsverkündung. Auch in dem Magazin veröffentlichte Verschwörungstheorien und "geschichtsrevisionistische Betrachtungen" etwa zur Coronapolitik oder zum Ukrainekrieg sind dem Gericht zufolge von der Pressefreiheit gedeckt und können ein Verbot nicht rechtfertigen.
Diskriminierend sind demnach insbesondere Ideen des österreichische Rechtsextremisten Martin Sellner, denen Compact "seit Jahren ohne jegliche Distanzierung einen breiten Raum" einräume. Darin würden deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Bürger zweiter Klasse behandelt.
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil seine Eilentscheidung vom August 2024. Damals hatte es den Vollzug des Verbots ausgesetzt, so dass "Compact" weiter erscheinen konnte. Die GmbH stützte ihre Klage auch darauf, dass das Vereinsgesetz hier nicht anwendbar sei. Das sah das Gericht aber anders.
Auch ein Medienunternehmen könne grundsätzlich als Verein verboten werden - dabei müsse allerdings die Meinungsfreiheit beachtet werden. Compact sei auch nicht nur ein Presse- und Medienunternehmen, führte das Gericht aus. Der Zusammenschluss rund um den Aktivisten Jürgen Elsässer, seine Frau Stephanie und mehrere Mitarbeiter bilde einen Verein.
Er sei auf Dauer angelegt, verfolge einen gemeinsamen Zweck und habe sich der "straffen Willensbildung" Elsässers unterworfen. Nach eigenem Selbstverständnis verfolgten die Beteiligten eine politische Agenda. Sie organisierten Veranstaltungen und Kampagnen und fühlten sich als Teil einer Bewegung, für die sie auf eine Machtperspektive hinarbeiteten.
Elsässer sagte nach dem Urteil in Leipzig: "Wir sind das Sturmgeschütz der Demokratie." Sein Anwalt Ulrich Vosgerau sprach von einem "großen Sieg für die Pressefreiheit".
Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) sah eine "Bekräftigung des hohen Stellenwerts der Meinungs- und Pressefreiheit". Das Urteil dürfe zwar nicht darüber hinwegtäuschen, das "Compact" in "vielen Artikeln rechtsextreme und menschenfeindliche Inhalte verbreitet, die mit den journalistischen Standards nichts am Hut haben", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Dagegen vorzugehen sei richtig und wichtig. "Das Verbot eines ganzen Magazins muss dennoch das letzte Mittel bleiben."
Compact sitzt in Stößen in Sachsen-Anhalt und hat nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Der Videokanal hat auf Youtube etwa 515.000 Abonnenten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte Compact Ende 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein.
F.Qawasmeh--SF-PST