-
Spanien: Mbappé-Dreierpack bei Mourinhos Rückkehr
-
Servette-Frauen unterliegen Sparta Prag im Quali-Hinspiel
-
"Ich labere nicht": Schulze und Siegmund liefern sich in Sachsen-Anhalt Rededuell
-
Sana Surselva kippt Schließung der Geburtshilfe in Ilanz
-
Lucid Gravity im Test: Luxus-ElektrosUV mit Frunk-Sitzbank
-
Verheerende Sturzflut: Mindestens 160 Tote und hunderte Vermisste in Nepal und Tibet
-
Volvo Cars setzt Jim Rowan ab: Håkan Samuelsson kehrt als CEO zurück
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Heftiges Rededuell zwischen Kandidaten von CDU und AfD
-
Schweizer Aussenpolitik und EU-Beziehungen im Fokus
-
Werteverlust und Sonderschulquote belasten thurgauische Schulen
-
Eisbären-Legende Rankel wird Bundestrainer
-
Zahl der Toten nach Überschwemmungen in Nepal steigt auf 157
-
Protest gegen fremdenfeindliche Gewalt: Salif Keita sagt Konzerte in Südafrika ab
-
Ex-"Tatort"-Kommissar Andreas Hoppe mit 66 Jahren gestorben
-
"TMZ": "Rocky Horror Picture Show"-Star Tim Curry mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Herz und Ständchen: Auch die Royals würdigen verstorbene Dolly Parton
-
Bill Gates fordert Roboter-Steuer und andere Auflagen für KI
-
Ungarischer Autor und Holocaust-Überlebender Peter Nadas mit 83 Jahren gestorben
-
Zwei Tote nach Infektionen mit Malaria an Frankfurter Flughafen
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD baut Vorsprung in Umfrage weiter aus
-
Mehr als 90 Tote bei Überschwemmungen in Nepal - Hunderte Touristen vermisst
-
Vuelta: Brennan gewinnt fünfte Etappe
-
Trump-Regierung droht mit Abriss des Kennedy Center in Washington
-
Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt
-
BSW in Thüringen stellt klar: Fraktion stimmt gegen Misstrauensvotum von AfD
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Gesetzespaket soll Versorgern und Verbrauchern helfen
-
Jugendtrainer in Bayern soll mindestens zwei Kinder missbraucht haben
-
Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein
-
Epstein-Affäre: Frankreich wegen verzögerter Ermittlungen verklagt
-
Selenskyj besucht ukrainische Soldaten an der Front
-
Social-Media-Sucht: Meta zahlt Bundesstaaten in Vergleich 16 Milliarden Dollar
-
Menschenverachtende Posts: Universitätsklinikum Rostock stellt Oberarzt frei
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Neue Verhandlung gegen Influencer
-
Iran bezeichnet US-Wirtschaftsdruck als wirkungslos - weitere Gespräche zu Hormus
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz
-
Merz hält an Aus für "Rente mit 63" fest - Kabinett beendet Klausur
-
Überschwemmungen in Nepal: Mindestens 19 Tote - Hunderte Touristen vermisst
-
Mann soll Ehefrau in Rheinland-Pfalz in Auto getötet haben - Anklage
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
-
Klingbeil: Kabinett wird Reform der Einkommensteuer kommende Woche beschließen
-
Merz will an Abschaffung von "Rente mit 63" festhalten
-
Behörden: Nach Überschwemmungen in Nepal 384 Touristen vermisst
-
Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff
Vollzugsbeamter in Hessen von Körperverletzungsvorwurf freigesprochen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai hat einen Vollzugsbeamten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Damit blieb die Revision der Staatsanwaltschaft ohne Erfolg. (Az.: 1 ORs 8/24)
In dem Fall ging es um einen Mann, der am Tattag zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, die er nicht für gerechtfertigt hielt. Er hatte seine Medikamente gegen seine Schizophrenie nicht genommen und verhielt sich auf der Rückfahrt zum Gefängnis aggressiv. Bei seiner Ankunft griff er einen Vollzugsbeamten an, der sich dadurch an der Transportzelle verletzte.
Dieser konnte den Mann zurückdrängen. Der Beamte half dabei, den Verurteilten ins Gefängnis zu führen. Später warf der Gefangene dem Beamten vor, ihn geschlagen zu haben. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung. In zweiter Instanz sprach das Landgericht ihn frei.
Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe dem Gefangenen aus nachvollziehbaren Gründen nicht geglaubt, entschieden die Richter. Er habe den Beamten nicht als denjenigen erkannt, der ihn geschlagen habe. Es gebe mehrere Indizien für eine Falschbelastung.
Zudem ergebe sich kein Tatmotiv. Als der Beamte angeblich eingegriffen habe, sei der Gefangene bereits fixiert gewesen, so dass kein Anlass für eine weitere Anwendung von überschießender Gewalt bestanden habe. Dass ein psychisch auffälliger Gefangener überwältigt werden müsse und sich ein Beamter dabei leicht verletze, sei im Strafvollzug keine Ausnahme.
S.Abdullah--SF-PST