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Prozess gegen mutmaßlichen Russland-Spion bei Bundeswehr ab Montag in Düsseldorf
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat die Anklage gegen den früheren Bundeswehrsoldaten Thomas H. wegen mutmaßlicher Spionage für Russland zugelassen. Das Staatsschutzverfahren soll nach Gerichtsangaben vom Mittwoch am kommenden Montag beginnen. Die Bundesanwaltschaft wirft H. vor, dass er in einem Fall Informationen zur Weiterleitung an einen russischen Geheimdienst übermittelt habe, die er bei seiner Arbeit im Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz erlangt habe.
H. wurde im August festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Der Bundesanwaltschaft zufolge hatte er sich ab Mai 2023 aus eigenem Antrieb an die russische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn gewandt und eine Zusammenarbeit angeboten.
Seine Festnahme sorgte im vergangenen Jahr für großes Aufsehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte danach strengere Sicherheitsprüfungen in Behörden an. Der Bundeswehrverband rief Soldaten zur Wachsamkeit gegenüber radikalen Tendenzen auf.
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, wo H. arbeitete, vergibt jährlich Rüstungsaufträge in Milliardenhöhe. Im Zuge des Kriegs in der Ukraine und der Wiederausrichtung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung wuchsen die Aufgaben der Mammutbehörde mit rund zwölftausend Mitarbeitern nochmals deutlich.
H. werden konkret geheimdienstliche Agententätigkeit und die Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen. Es wurden insgesamt sieben Verhandlungstage bis zum 24. Juni festgesetzt.
Es ist nicht der erste Fall von mutmaßlicher Spionage für Russland in einer wichtigen Regierungsbehörde in Deutschland. Im Dezember 2022 und im Januar 2023 wurden ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts (BND) und ein mutmaßlicher Komplize, Carsten L. und Arthur E., festgenommen.
Sie sollen Russland deutsche Staatsgeheimnisse verraten und dafür Geld genommen haben. Der Prozess gegen sie wegen schweren Landesverrats begann im Dezember 2023 vor dem Berliner Kammergericht. Ein Urteil soll frühestens im Sommer fallen.
C.Hamad--SF-PST