-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Chinas Präsident Xi kündigt bei Besuch in Ägypten Ausweitung von Investitionen an
-
Taliban-Regierung verteidigt Protestverbot gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer sieht "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Studie: KI-Chatbots können Sanktionen gegen russische Medien umgehen
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. kündigt mehrwöchige Trauerzeit an
-
Trump nominiert Hung Cao dauerhaft zum US-Marine-Staatssekretär
-
Umfrage: Zwei von drei Deutschen offen für Rechenzentrum am eigenen Wohnort
-
Nicaragua: Parlament billigt Ausschluss von Oppositionsparteien von Wahlen
-
IG Metall weist Bericht über beschlossenes Aus von VW-Werken zurück
-
WM-Bewerbung: DFB will Ende des FIFA-Machtkampfs abwarten
-
Patientenschützer fordern Zusammenlegung von privaten und gesetzlichen Pflegekassen
-
Klingbeil offen für weitere Steuerentlastung - wenn Union Vorschläge macht
-
Schüsse auf Firmengelände im Zentrum Hamburgs: Zwei Tote und ein Schwerverletzter
-
Dresdner Bischof Timmerevers gibt Amt ab - Zustimmung von Papst Leo XIV.
-
Deutsche Wirtschaft widerstandsfähiger als erwartet: DIW hebt Wachstumsprognose an
-
Doppelmord in Schleswig-Holstein: Bundesgerichtshof bestätigt Kieler Urteil
-
Ausbildungssuche abgebrochen: Behörde kann Kindergeld von Mutter zurückverlangen
-
Festsitzender Penisring verursacht Feuerwehrseinsatz in Dresden
-
Transmensch in Berlin angegriffen und beleidigt
-
Goldene Henne für Lebenswerk: Auszeichnung für Schauspieler Armin Mueller-Stahl
-
Anfangsverdacht "verfassungsfeindlicher Sabotage" an Umspannwerk in Nordrhein-Westfalen
-
Premier League gibt fünfmal so viel wie Bundesliga aus
-
Konflikt mit Bundesspitze: Thüringer BSW-Abgeordnete verlassen Partei und Fraktion
-
Töchter und Enkel leben im Ausland: Charlotte Knobloch fühlt sich einsam
-
Bundesregierung will frühkindliche Bildung stärken
-
Terrorermittlungen nach Angriff auf Umspannwerk in Brandenburg
-
Studie: KI-Chatbots können Sanktionen russischer Medien umgehen
-
Getöteter US-Influencer Kirk: Mutmaßlicher Attentäter muss wegen Mordes vor Gericht
-
Regierung beschließt Reform der Einkommensteuer
-
Eine Woche nach Sturzflut: Kaum noch Hoffnung auf Überlebende in Tunneln in Nepal
-
"Gift für die Wirtschaft": Deutsche-Bank-Chef Sewing warnt vor AfD-Regierung
-
Verband: So viele Vereine in Deutschland wie noch nie
-
UN-Klimaexperten erachten Überschreiten der 1,5-Grad-Grenze als unumgänglich
-
Kreditversicherer: Erneuerbare entwickeln sich zum "strategischen Schutzschild"
-
Auch wegen Zukunftssorgen: Junge Menschen wünschen sich weniger Kinder
-
Widerstandsfähiger als erwartet: DIW-Forscher heben Wachstumsprognose an
-
Paritätischer: Sinkende Kinderzahlen lösen Kita-Probleme nicht
Urteil: Deutschland zu Entscheidung über Asylantrag von Sudanesin verpflichtet
Die Bundesrepublik muss innerhalb von drei Monaten über den Asylantrag einer Klägerin aus dem Sudan entscheiden, der im Juli 2023 gestellt wurde. Eine vorübergehend ungewisse Lage sei in dem nordafrikanischen Land nach mehr als zehn Monaten sich intensivierender Kämpfe nicht mehr anzunehmen, befand das Verwaltungsgericht Hannover laut Mitteilung vom Montagabend. Mit dem Argument der vorübergehend ungewissen Lage hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidung über den Asylantrag aufgeschoben.
Im Sudan liefern sich seit April vergangenen Jahres die Truppen von Militärherrscher Abdel Fattah al-Burhan und die RSF-Miliz seines früheren Stellvertreters Mohamed Hamdan Daglo einen Machtkampf. Schätzungen zufolge wurden dabei bereits mindestens 13.000 Menschen getötet, Millionen weitere sind auf der Flucht.
Zwar könne die Entscheidung über einen Asylantrag ausgesetzt werden, wenn die Lage im Herkunftsstaat vorübergehend ungewiss sei, erklärte das Gericht in Hannover nun. Diese Möglichkeit diene aber nicht dazu, die Umsetzung absehbar bestehender Anerkennungsansprüche zu verhindern. Nach bisheriger Rechtsprechung des Gerichts müsse Menschen aus dem Sudan zumindest subsidiärer Schutz gewährt werden.
Die Bundesrepublik kann gegen die Entscheidung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.
Q.Jaber--SF-PST