-
US-Importverbot für humanoide Roboter: Deutsches Start-up hofft auf Ausnahme
-
Verbesserte Konjunktur: Wirtschaftsinstitute heben Wachstumsprognosen deutlich
-
Iran greift US-Stützpunkte am Golf an - Trump droht mit weiteren US-Angriffen
-
UNO: Versorgung Überlebender in Nepal bleibt "sehr, sehr, sehr schwierig"
-
Menschenrechtsgericht stellt knapp 900 Verfahren gegen Russland ein
-
Malta: Hunderte demonstrieren gegen Freispruch nach Mord an Enthüllungsjournalistin
-
Bekannte US-Feministin Gloria Steinem mit 92 Jahren gestorben
-
Türkische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Erdogan-Rivalen Davutoglu wegen Beleidigung
-
Urteil: Ex-Partner hat in Rheinland-Pfalz kein Bleiberecht in Mietwohnung
-
Sánchez weist erneut marokkanische Verantwortung für Ceuta-Krise zurück
-
Gericht: Steuerrückstände von Gastronomen rechtfertigen Entzug von Betriebserlaubnis
-
DIHK-Umfrage: Unternehmen spüren Druck aus China - wählen aber Flucht nach vorn
-
All-in-One WP Migration: Sicherheitslücke kann über manipulierte Archive bis zur Codeausführung führen
-
iOS 27 soll eine Mobilfunknummer zwischen zwei iPhones übergeben können
-
Regelmäßiger Alkoholkonsum junger Erwachsener erreicht historischen Tiefstand
-
Wiederholte Fehlalarme und Gewaltvorwürfe beschäftigen Schulzentrum in Ludwigshafen
-
Schulze weist generelles Kontaktverbot der CDU zur Linken zurück
-
Berlin plant einheitliche Regeln für Gewalt, Krisen und Schulschwänzen
-
Rülke fordert sichtbaren Neustart der FDP und schließt neuen Parteinamen nicht aus
-
71-Jährige in Celle auf Fahrbahn gestoßen und verletzt
-
Russland will diplomatische Beziehungen zu Deutschland trotz neuer Spannungen nicht herabstufen
-
Rückreiseverkehr und Baustellen sorgen am ersten Septemberwochenende für volle Autobahnen
-
Jahre nach sächsischem Munitionsskandal: Schießplatzbetreiber in Schwerin verurteilt
-
Datensatz für KI-Training: Bundesgerichtshof prüft Nutzung von Foto
-
Weimarer Dreieck: Wadephul betont enges Verhältnis zu Frankreich und Polen
-
Benzinpreis steigt auf neues Allzeithoch
-
Sport und Kunst beliebteste Schulfächer - Chemie und Physik laut Umfrage hinten
-
UNO rechnet mit stärkstem El Niño seit Beginn der Aufzeichnungen vor 40 Jahren
-
Nach WM-Gold: Springreiter Vogel erstmals Weltranglistenerster
-
Wadephul bedauert Schließung der Goethe-Institute in Russland
-
E-Auto-Trend setzt sich fort: Anteil an Neuzulassungen steigt über 32 Prozent
-
Berliner Senat hält Herthas Stadionstandort an der Jesse-Owens-Allee für geeignet
-
Anzeige wegen möglicher unbefugter Briefwahl in Dessauer Pflegeheim
-
Linken-Kandidatin entschuldigt sich nach Wasserwurf bei Wahlforum in Halle
-
Bayerisches LKA prüft politischen Hintergrund nach Brandattacke in München
-
Russland kündigt Schließung der Goethe-Institute als Reaktion auf Berlin an
-
Super E10 erreicht nach neuer Eskalation im Irankrieg nominalen Preisrekord
-
Drei Brände halten Berliner Feuerwehr mit mehr als 120 Kräften in Atem
-
Berlin-Wahl: CDU liegt in neuer Umfrage knapp vor Linken
-
Weniger Jugendliche trinken Alkohol - Rauschtrinken bei Männern weiter verbreitet
-
Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Polizei geht von politischem Motiv aus
-
Weitere Wirtschaftsinstitute heben Wachstumsprognose für 2026 deutlich
-
Bundesfinanzhof: Beiträge an Schulförderverein können steuerlich absetzbar sein
-
Dzeko tritt aus Bosniens Nationalmannschaft zurück
-
Deutschland sagt weitere 250 Millionen Euro für Energieversorgung in Ukraine zu
-
Einkommensteuer: Unions-Politiker wollen durch Haushaltskürzung höhere Entlastung
-
Moskau kündigt Schließung von russischen Standorten des Goethe-Instituts an
-
Schmiererei an Gebäude von Rüstungsorganisation in Bonn - Staatsschutz ermittelt
-
"SZ": Freier Platz im VW-Aufsichtsrat wird kurzfristig besetzt
-
Cousins startet: Raiders setzen "Nr. 1" Mendoza auf die Bank
Wikileaks-Gründer fehlt auch am zweiten Tag der Anhörung zu einer Auslieferung
Wikileaks-Gründer Julian Assange ist auch am zweiten Tag des womöglich entscheidenden Gerichtsverfahrens um seine Auslieferung an die USA der Anhörung in London ferngeblieben. Er verfolgte die Anhörung auch nicht per Video, weil er krank ist, wie sein Anwalt schon am Dienstag mitgeteilt hatte. Am Mittwoch trugen vor dem Londoner High Court Vertreter der US-Regierung ihre Argumente vor. Assange drohen bei einer Auslieferung in den USA bis zu 175 Jahre Haft.
Die Richter sollen darüber entscheiden, ob Assange doch noch das Recht erhält, gegen eine mögliche Auslieferung an die USA in Großbritannien Berufung einzulegen. Ein Urteil wird erst später erwartet, das genaue Datum der Urteilsverkündung muss erst noch bekannt gegeben werden. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich erneut mehrere dutzend Anhänger von Assange, um ihre Unterstützung für den 52-Jährigen kundzutun.
Sollten die Richter entscheiden, dass Assanges Rechtsmittel in Großbritannien gegen seine Auslieferung ausgeschöpft sind, befürchten seine Angehörigen eine schnelle Auslieferung an die USA. Assanges Unterstützer wollen in diesem Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen, um die Auslieferung aussetzen zu lassen.
Assange wird in den USA beschuldigt, ab 2010 rund 700.000 vertrauliche Dokumente über militärische und diplomatische Aktivitäten der USA veröffentlicht zu haben. Die Papiere enthielten brisante Informationen über Kriege vor allem im Irak und in Afghanistan, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.
Assanges Anwalt Edward Fitzgerald hatte sich am Dienstag darauf berufen, dass sein Mandant lediglich journalistische Arbeit geleistet habe, als er vertrauliche US-Dokumente veröffentlicht hatte. Er warf den USA "politische" Strafverfolgung nach der Enthüllung "schwerer Staatskriminalität" vor.
Die Verteidigung argumentierte, dass vorangegangene Verfahren, die Assange verloren hatte, "Rechtsfehler" enthielten. Zudem sei die drohende jahrzehntelange Strafe "unverhältnismäßig".
Die Anwältin der US-Regierung, Clair Dobbin, erklärte am Mittwoch, die Anklage beruhe "auf Rechtsstaatlichkeit und Beweisen", Assanges Handlungen seien "beispiellos" gewesen. Er habe "wahllos und wissentlich die Namen von Menschen veröffentlicht, die als Informationsquellen für die USA fungierten", sagte sie. Dies unterscheide ihn von anderen Medienorganisationen.
Das Verfahren wird international mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in Berlin verwies auf Anfrage auf eine "Diskrepanz" zwischen "unserem Rechtsverständnis und dem der USA". Handlungen wie die von Assange seien "in unserem System nicht strafbewehrt". Diese Haltung vertrete Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne), die vor ihrem Amtsantritt die Freilassung Assanges gefordert hatte, auch in Gesprächen mit ausländischen Kollegen.
Assanges Angehörige hatten mit Blick auf eine drohende Auslieferung in den vergangenen Wochen vor einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands gewarnt. Seine Anwälte wiesen zudem auf eine mögliche Suizidgefahr hin. Assange ist sich bereits seit zwölf Jahren eingesperrt - sieben Jahre lang fand er Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London, weitere fünf Jahre verbrachte er im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.
K.AbuDahab--SF-PST