
-
Richter stellt Brasiliens Ex-Präsidenten Bolsonaro unter Hausarrest
-
Berichte: Netanjahu will Wiederbesetzung des gesamten Gazastreifens anordnen
-
Nach Freilassung von libyschem Polizeichef: Ermittlungen gegen Meloni eingestellt
-
Schweiz will Trump im Zollstreit "attraktiveres Angebot" unterbreiten
-
Erste Frau an Spitze von MI5 und Vorbild für "M": Frühere Geheimdienstchefin Rimington tot
-
Netanjahu-Kritikerin: Gericht blockiert Entlassung von Israels Generalstaatsanwältin
-
Südafrikas Präsident Ramaphosa kritisiert US-Zölle als "sehr strafend"
-
Ausverkauf droht: HB Ludwigsburg gibt Spielerinnen frei
-
Söders Bürgergeld-Vorstoß sorgt für Diskussionen - Klingbeil warnt von Konflikt
-
Streit um Zuschnitt von Wahlkreisen: Dutzende Demokraten verlassen Texas
-
Vor UN-Verhandlungen über Plastikabkommen: Rodins "Denker"-Statue versinkt in Müll
-
Klingbeil zu Söders Bürgergeld-Vorstoß: Bringt Koalition nicht voran
-
US-Zölle und Druck auf die Fed: Klingbeil rügt Trump und Finanzminister Bessent
-
Kauf von russischem Erdöl: Trump droht Indien hohe Strafzölle an
-
Netanjahu will israelischer Armee diese Woche neue Befehle für Gazakrieg geben
-
Selenskyj besucht Soldaten nahe Front im Nordosten der Ukraine
-
Gefälschte Waschmittel auf Kölner Trödelmarkt verkauft: 300 Flaschen beschlagnahmt
-
Tesla gewährt Musk Aktienpaket von 29 Milliarden Dollar
-
23-Jähriger in Paderborn soll Bekannte mit Schere getötet haben
-
Chinesischer Tech-Riese Baidu will Robotaxis in Deutschland und Großbritannien anbieten
-
Auto stürzt in Duisburg fünfeinhalb Meter tief in U-Bahn-Tunnel
-
Messerangriff auf Jesiden in Betrieb in Schleswig-Holstein - Mann festgenommen
-
Prozess um Schwarzarbeit in Millionenhöhe im Saarland begonnen
-
Spannungen mit China: Erste gemeinsame See-Patrouille Indiens und der Philippinen
-
Nach Hamas-Propaganda-Videos: Israel fordert mehr Aufmerksamkeit für Geiseln
-
Mainz trifft in den Play-offs auf Trondheim oder Hammarby
-
Söder sorgt mit Vorstoß zu Bürgergeld-Streichung für Ukrainer für Diskussionen
-
Vor UN-Verhandlungen: Greenpeace fordert "verbindliche Ziele" im Kampf gegen Plastikmüll
-
Bis 2030: Leverkusen bindet Torjäger Schick langfristig
-
Prozess um Anschlag auf Moskauer Konzerthalle unter Ausschluss der Öffentlichkeit
-
Durch Schornsteinfeger aufgeflogen: Polizei hebt Drogenplantage in Sachsen aus
-
Umfrage: Mehrheit in Deutschland für höhere Verteidigungsausgaben und Wehrpflicht
-
Haschischgebäck löst Großeinsatz an See nahe Rostock aus - vier Mädchen in Klinik
-
Vor UN-Verhandlungen: Forscher warnen vor Gesundheitsrisiko durch Plastikmüll
-
Hellmann warnt vor Klagen in der 50+1-Frage
-
Handelsverband: Verbraucherstimmung stagniert - Vorsicht bestimmt Handeln
-
"Echte Koryphäe": Rhein-Neckar Löwen holen Steinhauser zurück
-
Nach Suspendierung: Neuhaus zurück im Profi-Training
-
Linke fordert Kopplung von unterstem Lohn an Spitzengehalt eines Konzerns
-
Berlin: 15-Jähriger fährt Auto und verursacht Unfall mit verletztem Radfahrer
-
Lebensgefährtin mit Kantholz erschlagen: Anklage gegen Mann in Berlin erhoben
-
Dresden zieht Bilanz: Zuschauerrekord bei den Finals
-
"Alarmierender Rekord": Deutsche verbringen täglich zehn Stunden im Sitzen
-
Söders Vorstoß zum Bürgergeld: Kanzleramtschef Frei zeigt sich gesprächsbereit
-
Stimmung in der Autoindustrie im Juli deutlich verbessert
-
Platz unbespielbar: BVB sagt öffentliche Trainingseinheit ab
-
Klingbeil will bei Besuch in den USA Quotenregelung für Zölle auf Stahl ansprechen
-
Für Selfie auf Zug geklettert: 25-Jähriger in Köln durch Stromschlag verletzt
-
Mann in Nordrhein-Westfalen hantiert mit Arsen: Großeinsatz der Feuerwehr
-
Südkorea entfernt Richtung Norden ausgerichtete Propaganda-Lautsprecher

Musiker bekommt keine Entschädigung für Einnahmeausfälle durch Coronamaßnahmen
Ein Berufsmusiker ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, vom Land Baden-Württemberg Entschädigung für seine Einnahmeausfälle zu Beginn der Pandemie zu erstreiten. Die Coronamaßnahmen im Frühling und Frühsommer 2020 seien rechtmäßig gewesen, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Baden-Württemberg hatte wie die anderen Bundesländer Veranstaltungen zunächst verboten und das Verbot später stufenweise gelockert. (Az. III ZR 54/22)
Der Musiker Martin Kilger forderte 8300 Euro, weil er im Frühling 2020 nicht auftreten konnte. Ihm seien dadurch Einnahmen weggebrochen: Seine Aufträge bestünden zu mehr als 90 Prozent aus Live-Auftritten, gab er an. Die Coronahilfen hätten "vorne und hinten nicht gereicht". Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte er keinen Erfolg. Nun wies der BGH seine Revision zurück.
Zwar sei durch die damaligen Beschränkungen in den Betrieb des Klägers als Eigentum eingegriffen worden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Doch sei dieser Eingriff verhältnismäßig gewesen: Er habe dem legitimen Zweck gedient, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Damals seien die Infektionszahlen exponentiell gestiegen und es habe noch keine Impfung gegeben.
Die Coronamaßnahmen seien geeignet und auch erforderlich gewesen, dieses Ziel zu erreichen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Sie seien von Anfang an zeitlich befristet gewesen, es habe ein Ausstiegskonzept gegeben. "Eine weitere Abmilderung bewirkten großzügige staatliche Hilfsprogramme."
Herrmann führte aus, dass der Musiker Kilger nur zweieinhalb Monate lang gar nicht auftreten konnte. Das sei zumutbar gewesen, der Steuerzahler könne das Unternehmerrisiko nicht umfassend abnehmen.
Der BGH hatte staatliche Haftung für Einnahmeausfälle wegen der Schutzmaßnahmen bislang immer ausgeschlossen. Dabei war es um Friseursalons und Gaststätten gegangen.
Kilger zeigte sich nach dem Urteil vom Donnerstag "traurig", auch wenn er darauf vorbereitet gewesen sei. Über Kultur sei nicht gesprochen worden, sagte er. "Leben und Gesundheit der Kultur wurden leider nicht geschützt." Er behielt sich vor, nach Rücksprache mit seinem Anwalt noch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Z.AbuSaud--SF-PST