-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
-
Drei Spieler teilen sich 50 Millionen Euro: Wieder Rekord-Lottojackpot geknackt
-
NHL: Draisaitl und Peterka kommen 2027 nach Deutschland
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit unter Azubis erreicht neuen Tiefpunkt
-
Zwei Jugendliche Opfer von tödlichem Unfall in Hessen - acht Jugendliche in Auto
-
Japanischer Fußballer Kazuyoshi Miura mit 59 Jahren ältester Torschütze beim Kaiserpokal
-
Mehr deutsche Exporte im ersten Halbjahr - USA und China bereiten Sorgen
-
Statistik von Medizinischem Dienst: Knapp 3100 Behandlungsfehler bestätigt
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan erhält Hessischen Friedenspreis
-
Studie: Waldbrand-Zerstörungen in Europa könnten sich durch Klimawandel verdreifachen
-
FIFA-Machtkampf: Hoeneß zählt Infantino an
-
Hoeneß warnt: Klopp ist kein Messias
-
Frauen machen häufiger höhere Schulabschlüsse als Männer
Supreme Court lässt Berufung von Bayer gegen Roundup-Krebs-Urteil zu
Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Berufungsklage des deutschen Chemie-Riesen Bayer gegen ein Urteil gegen sein umstrittenes Pflanzenschutzmittel Roundup zugelassen. Wie der Supreme Court in Washington am Freitag mitteilte, will er sich mit der Verurteilung von Bayer zu einer Strafzahlung in Höhe von 1,25 Millionen Dollar (1,08 Millionen Euro) an einen Mann im Bundesstaat Missouri befassen, der seine Blutkrebserkrankung auf seine Verwendung von Roundup zurückgeführt hatte.
Bayer hatte die Berufung bereits im April vergangenen Jahres eingereicht. Die Klage des Mannes in Missouri ist nur eine von tausenden, in denen Bayer vorgeworfen hat, nicht ausreichend vor Gesundheitsgefahren durch Roundup gewarnt zu haben. Bayer musste bereits mehr als zehn Milliarden Dollar in die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten rund um Roundup stecken, seit der Konzern 2018 Monsanto, den US-Hersteller von Roundup, gekauft hatte.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (Iarc) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft den Roundup-Inhaltsstoff Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen ein. Bayer hält dem Studien und behördliche Genehmigungen entgegen, die bewiesen, dass das Unkrautvernichtungsmittel sicher sei.
Bayer argumentiert, die Klagen in einzelnen US-Bundesstaaten dürften nicht zugelassen werden, weil die US-Umweltbehörde EPA den Verkauf von Roundup an Landwirte und andere Verbraucher ohne irgendeine Warnung zugelassen habe. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump unterstützt die Argumentation von Bayer, dass eine Einschätzung der Bundesbehörden Vorrang habe vor Regelungen der Bundesstaaten zu Warnhinweisen bei womöglich krebserregenden Produkten.
Bayer-Chef Bill Anderson begrüßte die Entscheidung des Supreme Court, den Fall zur Prüfung anzunehmen. "Es ist Zeit, dass das US-Rechtssystem festschreibt, dass Unternehmen nicht nach den Gesetzen einzelner Bundesstaaten bestraft werden können für die Einhaltung der Anforderungen des Bundes zu Warnhinweisen", erklärte er.
Lori Ann Burd von der Nichtregierungsorganisation Center for Biological Diversity reagierte hingegen enttäuscht. "Es ist ein trauriger Tag für Amerika, wenn unser höchstes Gericht zustimmt zu prüfen, tausenden an Krebs erkrankten Roundup-Nutzern" ihr Recht auf ein Gerichtsverfahren zu nehmen, erklärte sie. Bayer wolle verhindern, dass Geschworene jemals wieder die tatsächlichen Fakten über Roundup erführen.
Es wird damit gerechnet, dass neun überwiegend konservativen Richter des Obersten Gerichtshofs sich im Frühling mit dem Fall befassen. Eine Entscheidung könnte dann im Juni oder Anfang Juli fallen.
T.Ibrahim--SF-PST