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Tiktok besiegelt Einstieg von Investoren und sichert Verbleib in den USA
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Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket
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Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten
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Sehr gute Apfel- und Pflaumenernte: Menge deutlich über dem Durchschnitt
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Draisaitl punktet weiter - Stützle knackt die 400
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Umfrage: Sparneigung der Bundesbürger steigt auf höchsten Stand seit Finanzkrise
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NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
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Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
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Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
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Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
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Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
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EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
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Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
Neue Verordnung tritt in Kraft: Corona-Tests nicht mehr generell gratis
Die neue Corona-Testverordnung, die das Ende der generellen Gratis-Tests besiegelt, tritt am Donnerstag in Kraft. Kostenlos bleiben sie für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Auch wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, bekommt die Tests weiterhin bezahlt.
In den Genuss kostenloser Tests kommen auch weiterhin pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte. Wer sich etwa wegen des Besuchs einer Großveranstaltung oder eines Familienfestes testen lassen will, muss einen Eigenanteil von drei Euro bezahlen.
Z.Ramadan--SF-PST