-
Drei Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego - Polizei ermittelt wegen möglichen Hassverbrechens
-
Bundeslandwirtschaftsminister Rainer stellt Waldzustandserhebung vor
-
EU-Parlament stimmt über Aufhebung der Immunität von CSU-Politikerin Niebler ab
-
Merz empfängt Schweizer Bundespräsidenten Parmelin im Kanzleramt
-
Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt
-
Kreml-Chef Putin zu Besuch in China erwartet
-
Staatliches Förderprogramm für E-Auto-Kauf startet
-
EU-Verhandlungen um Entschädigung bei Flugverspätung gehen in die nächste Runde
-
Umsetzung von US-Handelsdeal geht in die nächste EU-Verhandlungsrunde
-
Angela Merkel erhält Europäischen Verdienstorden
-
Gewaltsame Proteste gegen Regierung in Bolivien
-
US-Polizei: Mehrere Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego
-
Neymar fährt mit Brasilien zur WM
-
Havertz per Kopf: Arsenal dicht vor Titelgewinn
-
Klatsche gegen die Schweiz: DEB-Team droht Vorrunden-Aus
-
Medien: Guardiola verlässt City nach Saisonende
-
US-Justizministerium richtet Milliardenfonds für "Opfer" der Biden-Regierung ein
-
Techmilliardär Musk unterliegt im Prozess gegen OpenAI
-
Mit Bier und Konfetti: Aufstiegs-Sause in Elversberg
-
Trump will neuen Notenbankchef Warsh am Freitag vereidigen
-
Merz: Moskau reagiert auf Verhandlungsangebote mit intensiverem Beschuss
-
Trump zieht milliardenschwere Schadensersatzklage gegen US-Steuerbehörde zurück
-
SNC Scandic Coin und Biconomy: Regulierte Real-World-Assets treffen auf globale Handelsinfrastruktur
-
Israel stoppt neue Hilfsflotte für den Gazastreifen - Aktivisten kritisieren "Entführung"
-
Hantavirus-Schiff beendet Reise in Rotterdam - Letzte Menschen gehen von Bord
-
Entscheidung in Tschechien über Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin vertagt
-
Mit Kindern nach Syrien gereist: Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in München
-
Bundeswehr verlegt vorübergehend Patriot-Einheit in die Türkei
-
Einsatzkräfte retten in Niedersachsen Entenfamilie von Dachterrasse
-
Fall des Regisseurs Panahi wird am Mittwoch in Teheran vor Gericht verhandelt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über bayerisches Polizeiaufgabengesetz
-
UNO: Israel muss Maßnahmen zur Verhinderung eines Völkermords im Gazastreifen ergreifen
-
Rangnick nominiert 14 Bundesliga-Profis für WM
-
Tödliche Schüsse auf entlaufenen Tiger: Ermittlungen zu Ausbruch in Schkeuditz
-
Star des "Kalenders der schönen Priester" gesteht: Ich war niemals ein Priester
-
Vor Parkhaus in Frankfurt am Main gefundener 19-Jähriger starb wohl durch Unfall
-
Mann stirbt bei Bootsunfall auf Greifswalder Bodden in Mecklenburg-Vorpommern
-
Tour de France: Grand Départ 2028 in Reims
-
Weitgehend Einigkeit über Aussetzung von Diätenerhöhung - Auch Spahn stimmt nun zu
-
Ukrainischer Finanzminister fordert verschärfte Sanktionen gegen Moskau
-
Baden-Württemberg: Psychiatriepatient kollabiert und stirbt bei Fixierung
-
Israel fängt erneut Hilfsflotte für den Gazastreifen ab
-
Geldwäsche-Vorwürfe: Selenskyjs Ex-Berater Jermak gegen Millionen-Kaution frei
-
"Unsere Zukunft hat einen Namen": Flick verlängert bei Barca
-
Merkel zur Ukraine: Europa setzt diplomatisches Potenzial nicht ausreichend ein
-
Pferd knabbert Sportwagen in Thüringen an - mehrere tausend Euro Schaden
-
20.000 Euro Belohnung nach Diebstahl von Keltengoldschatz von Manching ausgelobt
-
Frau erwürgt: Haftstrafe für 42-Jährigen wegen Tötung auf Verlangen
-
Merkel appelliert an andere Parteien: Nicht indirekt über AfD definieren
-
Iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi kann aus Krankenhaus nach Hause
Verwaltungsgericht: Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen
Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen, um zum Unterricht zugelassen zu werden. Die Verpflichtung zum Selbsttest vor dem Schulbesuch sei rechtmäßig, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Es wies damit mehrere Eilanträge gegen die Testpflicht zurück. Berlin ist den Angaben zufolge derzeit das einzige Bundesland, das diese für Schüler weiter anordnet. (VG 3 L 143/22, u.a.)
Auf Grundlage der Corona-Basisschutzverordnung hat die Berliner Senatsverwaltung vorgeschrieben, dass Schülerinnen und Schüler nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie sich zwei Mal pro Woche einem Test auf das Coronavirus unterziehen und das Ergebnis negativ ausfällt. Der Testpflicht stünden keine durchgreifenden Bedenken entgegen, entschied nun das Gericht. Sie könne auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als notwendige Schutzmaßnahme angeordnet werden.
Es liege auch keine unzulässige Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler mit Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden vor, für die keine Testpflicht mehr gelte. Denn bei Letzteren falle es im Grundsatz leichter als in Schulen, insbesondere in der Primarstufe, die Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Zu beanstanden sei auch nicht, dass die Senatsverwaltung geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nicht von der Testpflicht ausnehme. Denn das Robert-Koch-Institut schätze die Gefährdung durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein und schließe eine Infektion allein durch eine Impfung oder Genesung nicht aus.
Der Umstand, dass Berlin mittlerweile als einziges Bundesland die Testpflicht in Schulen anordne, sei zudem nicht geeignet, einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz zu begründen, hieß es weiter. Dieser fordere nur eine Gleichbehandlung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Verordnungsbehörde. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
O.Mousa--SF-PST