-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
Verwaltungsgericht: Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen
Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen, um zum Unterricht zugelassen zu werden. Die Verpflichtung zum Selbsttest vor dem Schulbesuch sei rechtmäßig, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Es wies damit mehrere Eilanträge gegen die Testpflicht zurück. Berlin ist den Angaben zufolge derzeit das einzige Bundesland, das diese für Schüler weiter anordnet. (VG 3 L 143/22, u.a.)
Auf Grundlage der Corona-Basisschutzverordnung hat die Berliner Senatsverwaltung vorgeschrieben, dass Schülerinnen und Schüler nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie sich zwei Mal pro Woche einem Test auf das Coronavirus unterziehen und das Ergebnis negativ ausfällt. Der Testpflicht stünden keine durchgreifenden Bedenken entgegen, entschied nun das Gericht. Sie könne auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als notwendige Schutzmaßnahme angeordnet werden.
Es liege auch keine unzulässige Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler mit Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden vor, für die keine Testpflicht mehr gelte. Denn bei Letzteren falle es im Grundsatz leichter als in Schulen, insbesondere in der Primarstufe, die Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Zu beanstanden sei auch nicht, dass die Senatsverwaltung geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nicht von der Testpflicht ausnehme. Denn das Robert-Koch-Institut schätze die Gefährdung durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein und schließe eine Infektion allein durch eine Impfung oder Genesung nicht aus.
Der Umstand, dass Berlin mittlerweile als einziges Bundesland die Testpflicht in Schulen anordne, sei zudem nicht geeignet, einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz zu begründen, hieß es weiter. Dieser fordere nur eine Gleichbehandlung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Verordnungsbehörde. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
O.Mousa--SF-PST