-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
Bundesverwaltungsgericht berät über Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung am Montag in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)
Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten für rechtmäßig.
Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind. "Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten", sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt etwa zehn Verfahren "unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten" anhängig.
Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.
In der Verhandlung wurden unter anderem die Rechtsgrundlagen der verpflichtenden Corona-Impfung bei der Bundeswehr und die Gefährlichkeit des Coronavirus allgemein diskutiert. Laut den Vertretern des Bundesverteidigungsministeriums dient die Regelung für Basisimpfungen "insgesamt der Verhütung von entsprechenden Krankheiten".
Die Beschwerdeführer argumentierten, in der bei der Bundeswehr betroffenen Altersklasse zwischen 18 und 65 Jahren drohten in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe, zumindest seien bislang keine Zahlen dazu vorgelegt worden. Sie sehen keine Rechtsgrundlage für "eine so weitreichende Regelung" wie die Pflichtimpfung für Soldaten und verwiesen darauf, dass eine Covid-19-Impfung auch potenziell tödlich sein könne.
Die Rechtsvertreter der beiden Offiziere sehen durch die Pflichtimpfung daher unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Leben betroffen. Zudem gehe es um die Würde der Menschen, wenn diese genötigt würden, an "einer Studie teilzunehmen", sagten die Anwälte mit Blick auf die neuartigen mRNA-Impfstoffe. Es gehe zudem um die Berufsfreiheit, denn Soldaten, die die Impfung nicht duldeten, riskierten am Ende ihren Beruf.
Die Gegenseite bestritt, dass es sich bei den Corona-Impfungen um ein "Experiment" handle. Als der Vorsitzende Richter darauf verwies, dass es sich laut Bundesverteidigungsministerium auch nicht um eine "Zwangsimpfung" handle, gab es laute Lacher aus dem Zuschauerraum, wo offensichtlich zahlreiche Impfkritiker die Verhandlung verfolgten. Auch an anderer Stelle verbat sich Häußler Beifall aus dem Publikum. Ob es noch am Montag eine Entscheidung geben wird, war zunächst unklar.
P.Tamimi--SF-PST