-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
-
Freies Training: Antonelli auch in Zandvoort stark
-
Medienberichte: Waffenversteck bei Berlin womöglich in Auftrag Russlands angelegt
-
Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus
-
Irrfahrt nach medizinischem Notfall: Autofahrer verletzt acht Passanten in Hofgeismar
-
Bayer: Andrich muss Kapitänsbinde an Tapsoba abgeben
-
Ramelow soll in Verhandlungen mit Lufthansa für Pilotengewerkschaft VC schlichten
-
Fiebich hebt Daumen für die WM: "Werde auf jeden Fall spielen"
-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
-
Auto erfasst Passanten in Hofgeismar: Fahrer laut Polizei mit medizinischen Problemen
-
Nach El-Mala-Coup: Köln holt Skhiri zurück
-
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
-
Hyundai-Beschäftigte in Südkorea streiken für Anhebung des Rentenalters
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panamakanal wird reduziert
-
Bayern ohne Musiala im Supercup, aber Kompany "total ruhig"
-
Brand im Hohen Venn: Behörden warnen vor Betreten des Gebiets
-
84-Jährige stirbt nach Raubüberfall in Hannover an zugefügten Verletzungen
-
Ende 2025 rund 32.500 Prostituierte in Deutschland bei Behörden gemeldet
-
Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur von Fernsehcharakter in Erfurt beschmiert
Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger aus Berlin
Ein früherer Pfleger aus Berlin muss wegen sexuellen Missbrauchs von geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Berliner Landgerichts vom April 2025, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht hatte den Mann zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. (Az. 5 StR 98/26)
Es war bereits das zweite Urteil gegen ihn. Ein erstes Urteil vom Juli 2023 hatte der BGH 2024 wegen Rechtsfehlern aufgehoben und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Wie dieses feststellte, hatte der Mann als Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung gearbeitet. An sechs dort lebenden Menschen verübte er sexuelle Übergriffe.
Er filmte und fotografierte seine Taten. Ermittler stießen bei Durchsuchungen wegen Kinderpornografie, für die der Mann bereits 2020 verurteilt worden war, auf die Dateien. Verurteilt wurde der zu dem Zeitpunkt 36 Jahre alte Angeklagte 2025 wegen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in 70 Fällen und außerdem erneut wegen Kinderpornografie - dabei ging es um Fotos. 47 der Taten wurden als Vergewaltigungen eingestuft.
Das Landgericht verhängte ein lebenslanges Arbeitsverbot in der Pflege von behinderten Menschen gegen ihn. Außerdem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Eine Sicherungsverwahrung folgt nach einer Haftstrafe. Weiterhin gefährliche Täter kommen dann nach Verbüßung ihrer Strafe nicht frei, sondern werden in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich unbegrenzt, die Notwendigkeit wird aber regelmäßig überprüft.
Gegen das Urteil wandte sich der frühere Pfleger an den BGH. Dieser prüfte es, fand aber nur einen kleinen Rechtsfehler, der sich nicht auf die Gesamtstrafe auswirkte. Der BGH wies darum die Revision des Angeklagten ab.
X.AbuJaber--SF-PST