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Islamistisches Motiv vermutet: Anklage nach Luftgewehrschüssen auf Autos in Bayern
Sieben Monate nach Luftgewehrschüssen auf fahrende Autos auf einer Bundesstraße in Bayern ist der Tatverdächtige wegen 23 versuchter Morde angeklagt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München vermutet nach Angaben vom Donnerstag ein islamistisches Motiv. Der 22 Jahre alte Türke habe schwere, potenziell tödliche Verkehrsunfälle verursachen wollen.
Er soll an drei Tagen im September 2025 an der Straße bei Dillingen an der Donau vom Fahrbandrand aus mit einem Luftgewehr mit Zielfernrohr auf willkürlich ausgewählte vorbeifahrende Autos geschossen haben. Dabei habe er Tarnkleidung getragen, führte die Generalstaatsanwaltschaft aus. Er habe die Fahrer mit den Schüssen irritieren wollen, wodurch sie von der Fahrbahn abkommen und bei Unfällen getötet oder schwer verletzt werden sollten.
Es passierten aber keine Unfälle. Zwar erschraken die Fahrer, wie die Ermittler ausführten. Teils sei es zu Brems- oder Lenkmanövern gekommen, aber alle Wagen hätten die Spur gehalten. Sachschäden entstanden allerdings. Sie betrugen den Angaben zufolge insgesamt an den betroffenen Autos mehr als 33.000 Euro.
Der Tatverdächtige soll mit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sympathisieren. Er habe die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA glorifiziert, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Darum habe er für seine Taten die Tage rund um den 11. September 2025 ausgewählt. Er habe "Ungläubige" töten wollen.
Am 13. September wurde der Mann in der Nähe des Tatorts festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Als sich Anhaltspunkte für ein extremistisches Motiv ergaben, übernahm die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Ende September das Ermittlungsverfahren.
Neben 23 versuchten Morden wirft die Anklage dem 22-Jährigen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und das unerlaubte Führen einer Schusswaffe vor. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Augsburg.
C.Hamad--SF-PST