-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Ministerin Hubig stellt Entwurf vor
Opfer von digitaler Gewalt im Internet sollen künftig mehr Schutz erhalten: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Freitag einen Gesetzentwurf vor, der Lücken im Strafrecht schließen soll und Opfern mehr Möglichkeiten gibt, sich zur Wehr zu setzen. Das Gesetz richtet sich gegen pornografische Deepfakes - also gefälschte Bildaufnahmen, die ohne Einwilligung der Betroffenen mit künstlicher Intelligenz erstellt werden. Es nimmt aber auch eine ganze Reihe weiterer Erscheinungsformen von Netz-Gewalt ins Visier.
Das Erstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Derzeit ist etwa das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar.
"Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen, und sie betrifft Millionen Menschen in Deutschland", sagte Ministerin Hubig in Berlin. "Frauen sind dabei besonders betroffen: In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich die digitale Gewalt gegen Frauen." Digitale Gewalt könne "im Einzelfall genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt: Sie kann Menschen zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören".
Die zunehmende Digitalisierung habe "einen neuen, virtuellen Raum zur Begehung von Rechtsgutsverletzungen mit digitalen Mitteln eröffnet und damit neue Formen der Gewalt - die digitale Gewalt - ermöglicht", heißt es in Hubigs Entwurf. Das Gesetz sei nötig, um diese neuen Formen von Gewalt verfolgen zu können.
Das Thema digitale Gewalt hatte kürzlich in Zusammenhang mit Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann großes öffentliche Aufmerksamkeit gefunden.
Das geplante Gesetz führt mehrere neue Straftatbestände ins Strafgesetzbuch ein: Die Herstellung und Verbreitung von sexualisierten Deepfakes soll ebenso erfasst werden wie die Verbreitung von sonstigen - nicht sexualbezogenen - Deepfakes, welche die Persönlichkeitsrechte eines anderen Menschen verletzen. Ferner soll auch die Verwendung von Informationstechnik - wie zum Beispiel von GPS-Trackern - zur heimlichen Überwachung anderer Menschen in einer neuen Strafvorschrift geregelt werden.
Das Gesetz soll es Opfern von digitaler Gewalt zudem leichter machen, per gerichtlichem Verfahren Auskunft über die Identität des Urhebers zu bekommen. Das soll es auch ermöglichen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen einfacher durchzusetzen. Gerichte sollen zudem künftig früher als bisher die Plattformbetreiber verpflichten können, einschlägige Daten zu speichern, um einem Verlust der Daten - und damit eines wichtigen Beweismittels - vorzubeugen.
Ferner sollen Richterinnen und Richter künftig einfacher die Sperrungen von Nutzerkonten anordnen können, "um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen", wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Dadurch sollen auch künftige Rechtsverletzungen unterbunden werden. Die Konten sollen auch gesperrt werden können, wenn es nicht gelingt, den Inhaber zu identifizieren.
Der Gesetzentwurf listet ausdrücklich eine ganze Reihe von Erscheinungsformen digitaler Gewalt auf, gegen die sich die Neuregelung wendet: So geht es etwa um "Hate Speech", also abwertende, bedrohliche oder gewaltverherrlichende Beiträge im Internet; um "Doxing", also das unerlaubte Veröffentlichen persönlicher Daten wie Adresse oder Telefonnummer; um "Cyberflashing", also das unerwünschte Zusenden von Bildmaterial, das Gewalttätigkeiten und/oder Pornographie enthält.
Des weiteren geht es um "Cybergrooming", also das gezielte Ansprechen Minderjähriger im Internet mit sexueller Absicht; um "Cyberstalking", also das Verfolgen, Belästigen und/oder Überwachen einer Person mit digitalen Technologien; um "Cybermobbing", also das Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen über digitale Medien; um Identitätsmissbrauch, also das Kommunizieren unter einem gefälschten Profil zum Nachteil eines anderen Menschen, und um andere Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt.
Q.Jaber--SF-PST