-
Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei
-
Maduro und seine Frau weisen US-Foltervorwürfe zurück
-
Russland: Chefredakteur der "Nowaja Gaseta" nach Festnahme wieder frei
-
Zeitmessung: Schaltsekunde wird abgeschafft
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über EU-Haushalt
-
Pokal-Ausschreitungen: Zuschauer-Teilausschluss für Mannheim
-
Ministerin Reiche muss Video mit Vorwürfen gegen Linke vorläufig löschen
-
Nach erneuten Vorfällen: Nato will über Drohnenangriffe im Schwarzen Meer beraten
-
Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden
-
Ukraine lagert erstmals seit 2012 wieder Saatgut in Tresor auf Spitzbergen ein
-
Ministerin Reiche muss Video mit Antisemitismusvorwurf gegen Linkspartei entfernen
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen
-
Smartphone als Ausweis: Bundestag macht Weg für digitale Brieftasche frei
-
Netzentgelte für Gas steigen voraussichtlich - Stromnetzkosten im Schnitt stabil
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen
-
Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten
-
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
-
Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels
-
FIFA-Sitzung: Infantino-Entschuldigung, aber offene Fragen
-
Achillessehnenriss: Ski-Star Kilde wieder schwer verletzt
-
Nach 15 Monaten: Leiche von ertrunkenem Studenten aus Starnberger See geborgen
-
Selenskyj widersetzt sich Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Mindestens drei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Mausfigur vor Westdeutschem Rundfunk in Köln erhält Zuwachs von Elefant und Ente
-
Vergabeaffäre: Durchsuchungen bei SPD-Politiker Ahmetovic - Immunität aufgeoben
-
Französischer Premier: Schülerproteste werden zu "Bewegung der städtischen Gewalt"
-
Urteil: Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen in Köln ist unzulässig
-
Nordrhein-Westfalen: Cannabisplantage in Räumen von ehemaliger Kegelbahn entdeckt
-
Ärzte: Lunge von Papst Leo XIV. erholt sich gut nach Krebsoperation
-
Mehrheit der US-Bürger spricht sich gegen Liveübertragung einer Hinrichtung aus
-
Parlament in Schweden verweigert Wahlsiegerin Andersson Amt der Regierungschefin
-
Lufthansa strebt weitere Aufstockung der Beteiligung an portugiesischer TAP an
-
Hessen: Lastwagenfahrer soll 86-Jährige nach Streit absichtlich totgefahren haben
-
Spanische Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Julio Iglesias
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft
-
Razzia bei mutmaßlicher Geldwäschebande in Berlin und Brandenburg - Festnahmen
-
Selenskyj brüskiert Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Fußgänger bei Pause auf Rastplatz in Hessen von Lastwagen überrollt und getötet
-
Bahnrad-WM: Frauen-Vierer gewinnt Bronze
-
Mieten in deutschen Städten steigen wieder stärker - und schneller als Inflation
-
Mindestens zwei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Putin-Gegner Chodorkowski: Kein rasches Ende des Ukraine-Kriegs in Sicht
-
Bahnrad-WM: Dörnbach gewinnt überraschend Keirin-Silber
-
SPD-Bundesparteitag zur Neuwahl der Spitze findet am 16. und 17. Januar statt
-
Tischtennis-EM: Mittelham/Duda spielen um Gold
-
Ohne körperliche Probleme: Zverev im Halbfinale von Shanghai
-
CNN: USA erwägen Einsatz von größter nicht-atomarer Bombe gegen den Iran
-
Erster öffentlicher Auftritt von Harry und Meghan nach Rückkehr nach England
-
Merz fordert zusätzliche Ukraine-Unterstützung: "Über den Winter helfen"
-
Ministerin Bär verteidigt Bafög-Reform - Kritik an Umfang und Zeitplan
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung nach Dreifachmord in Niedersachsen
In einem Prozess um einen Dreifachmord an einer Mutter und ihren beiden Kindern im niedersächsischen Bispingen ist der Angeklagte am Dienstag zu lebenslanger Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht in Lüneburg sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 35-Jährige die Taten im Mai vergangenen Jahres verübt hatte. Bei den drei Opfern handelte es sich um seine Lebensgefährtin und deren zwei Kinder.
Die Richter sprachen den Angeklagten des dreifachen Mordes schuldig, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Vergewaltigung. Er hatte seine Opfer erdrosselt, vorangegangen war ein Streit zwischen ihm und seiner Partnerin. Nach der Auseinandersetzung kehrte er nachts in deren Wohnung zurück, wo er die Frau und ihren vierjährigen Sohn tötete. Dann vergewaltigte und ermordete er die elfjährige Tochter.
Das Gericht erkannte nach Angaben der Sprecherin außerdem auf die sogenannte besondere Schwere der Schuld, was eine theoretisch mögliche vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Zusätzlich wurde zudem eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit entsprach das Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte lediglich die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Frage gestellt. Der Angeklagte hatte sich im Verfahren nicht geäußert.
Die Mutter und ihr kleiner Sohn waren damals am nächsten Tag tot in der Familienwohnung entdeckt worden. Die Tochter war zunächst verschwunden, ihre Leiche wurde zwei Tage später an einem Feldweg gefunden. Der Angeklagte war bereits direkt nach dem Verbrechen unter Verdacht geraten und in Untersuchungshaft genommen worden.
Q.Najjar--SF-PST