-
Smartphone als Ausweis: Bundestag macht Weg für digitale Brieftasche frei
-
Netzentgelte für Gas steigen voraussichtlich - Stromnetzkosten im Schnitt stabil
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen
-
Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten
-
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
-
Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels
-
FIFA-Sitzung: Infantino-Entschuldigung, aber offene Fragen
-
Achillessehnenriss: Ski-Star Kilde wieder schwer verletzt
-
Nach 15 Monaten: Leiche von ertrunkenem Studenten aus Starnberger See geborgen
-
Selenskyj widersetzt sich Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Mindestens drei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Mausfigur vor Westdeutschem Rundfunk in Köln erhält Zuwachs von Elefant und Ente
-
Vergabeaffäre: Durchsuchungen bei SPD-Politiker Ahmetovic - Immunität aufgeoben
-
Französischer Premier: Schülerproteste werden zu "Bewegung der städtischen Gewalt"
-
Urteil: Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen in Köln ist unzulässig
-
Nordrhein-Westfalen: Cannabisplantage in Räumen von ehemaliger Kegelbahn entdeckt
-
Ärzte: Lunge von Papst Leo XIV. erholt sich gut nach Krebsoperation
-
Mehrheit der US-Bürger spricht sich gegen Liveübertragung einer Hinrichtung aus
-
Parlament in Schweden verweigert Wahlsiegerin Andersson Amt der Regierungschefin
-
Lufthansa strebt weitere Aufstockung der Beteiligung an portugiesischer TAP an
-
Hessen: Lastwagenfahrer soll 86-Jährige nach Streit absichtlich totgefahren haben
-
Spanische Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Julio Iglesias
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft
-
Razzia bei mutmaßlicher Geldwäschebande in Berlin und Brandenburg - Festnahmen
-
Selenskyj brüskiert Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Fußgänger bei Pause auf Rastplatz in Hessen von Lastwagen überrollt und getötet
-
Bahnrad-WM: Frauen-Vierer gewinnt Bronze
-
Mieten in deutschen Städten steigen wieder stärker - und schneller als Inflation
-
Mindestens zwei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Putin-Gegner Chodorkowski: Kein rasches Ende des Ukraine-Kriegs in Sicht
-
Bahnrad-WM: Dörnbach gewinnt überraschend Keirin-Silber
-
SPD-Bundesparteitag zur Neuwahl der Spitze findet am 16. und 17. Januar statt
-
Tischtennis-EM: Mittelham/Duda spielen um Gold
-
Ohne körperliche Probleme: Zverev im Halbfinale von Shanghai
-
CNN: USA erwägen Einsatz von größter nicht-atomarer Bombe gegen den Iran
-
Erster öffentlicher Auftritt von Harry und Meghan nach Rückkehr nach England
-
Merz fordert zusätzliche Ukraine-Unterstützung: "Über den Winter helfen"
-
Ministerin Bär verteidigt Bafög-Reform - Kritik an Umfang und Zeitplan
-
Entlastung für Notaufnahmen: Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
-
DESG verschiebt Mitgliederversammlung auf Februar
-
Digitale Brieftasche: Mehrheit der Deutschen offen für Nutzung - Bundestag stimmt ab
-
WHO alarmiert wegen anhaltender Gesundheitsgefahren durch Blei
-
"Grüne Gase" zum Heizen: Grüne werfen Reiche Übernahme von Lobbyvorschlägen vor
-
Angriffe auf Saudi-Arabien: EU sagt Gipfel mit Golfstaaten ab
-
Klage von Tiktok-Konzern Bytedance gegen strengere Regeln hat schlechte Chancen
-
Nach Unterbrechung: Sondierungsgespräche in Berlin wieder angelaufen
-
Grüne: Geplante Tabaksteuererhöhung im europäischen Vergleich "ambitionslos"
-
Baden-Württemberg: Sonntagsfrage sieht Grüne vorn - CDU mit deutlichen Verlusten
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über nächsten EU-Haushalt
-
Prozess um iranische Anschlagspläne: Mehrjährige Haftstrafen in Hamburg
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
Nach der Klage eines Jesiden aus dem Irak, der in Deutschland nicht mehr als Flüchtling gilt, soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen beantworten. Unter anderem geht es darum, ob eine Reise in den Irak eine Rolle spielt, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag mitteilte.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Mann 2015 als Flüchtling anerkannt. Es ging davon aus, dass die Jesiden im Irak als Gruppe durch die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verfolgt würden. 2021 reiste der Kläger in den Irak. Daraufhin widerrief das Bamf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Der Mann zog vor Gericht und gab an, dass er in den Irak habe reisen müssen, da seine Mutter dort im Koma gelegen habe. Mit seiner Familie sei er vor dem Völkermord des IS an der Volksgruppe der Jesiden geflohen, er könne dort nicht sicher leben. Er berief sich auf "zwingende, auf früherer Verfolgung beruhende Gründe", weswegen eine Rückkehr in den Irak unzumutbar sei.
Das ist eine Formulierung aus einer EU-Verordnung vom Juni. Da das Verwaltungsgericht dazu noch Fragen hatte, rief es den EuGH an. Dieser soll den Begriff auslegen. Nach dem Urteil des EuGH entscheidet das Gelsenkirchener Gericht im konkreten Fall, ist dabei aber an die Rechtsauffassung der europäischen Richterinnen und Richter gebunden.
B.Khalifa--SF-PST