-
Bundesrat entscheidet über Gewaltschutz und Apothekenreform
-
Bundestag berät erstmals über Warkens Entwurf für Gesundheitsreform
-
IG Metall demonstriert in Berlin für die Zukunft der Stahlindustrie
-
Taylor Swift als jüngste Frau in die Hall of Fame der Songwriter aufgenommen
-
Höchste Juni-Temperatur aller Zeiten in der Antarktis gemessen
-
Feierlaune im Stadion und Ausschreitungen davor: Fußball-WM hat in Mexiko begonnen
-
Vor Bundestagsdebatte über Gesundheitsreform: Warken zu Änderungen bereit
-
Als Anti-Trump-Slogan geltende Zahlen "8647" groß auf National Mall aufgetaucht
-
Unter Druck stehender Starmer ernennt neuen Verteidigungsminister
-
Außenministerium: Iran hat noch nicht über Abkommen mit den USA entschieden
-
Pressestimmen zum WM-Eröffnungsspiel: "Mexiko, wie schön!"
-
"Da geht die Post ab": Mexiko feiert perfekten WM-Auftakt
-
Eröffnungsshow und Auftaktspiel im Aztekenstadion: Fußball-WM hat begonnen
-
Trump stellt baldige Vereinbarung mit dem Iran in Aussicht und sagt Angriffe ab
-
Rekord-Börsengang: SpaceX könnte noch mehr einnehmen als erwartet
-
Bundestag verlängert Bundeswehr-Einsätze in Bosnien und im Kosovo
-
Mexikaner Quinones erzielt erstes WM-Tor
-
Nach Kongressrevolte: Trump nominiert neuen Geheimdienstkoordinator
-
Trump sagt Angriffe auf Iran ab und deutet Verhandlungserfolg an - Iran dementiert
-
Anstoß in Mexiko: Die XXL-WM beginnt
-
Fehlalarm am Pentagon: Keine "gefährlichen Substanzen" gefunden
-
Eröffnungsfeier der Fußball-WM mit Superstar Shakira
-
Eröffnungsfeier: Shakira tanzt, die Fans jubeln
-
Trump sagt Angriffe auf Iran ab und deutet Verhandlungserfolg an
-
Vor WM-Eröffnung in Mexiko: Tausende Fans drängen in Fanzone
-
G7-Vertreter beraten mit China über Abbau von Ungleichheiten
-
US-Abgeordnete verweigern Trump Spionagerechte gegen Ausländer
-
3. Liga: TSV Havelse bekommt Startplatz der Löwen
-
Lobbycontrol: Wirtschaft gibt Rekordsumme für Einflussnahme auf EU-Institutionen aus
-
Pentagon nach Fund "gefährlicher Substanzen" abgeriegelt
-
EU-Ratspräsidentschaft legt Entwurf für EU-Haushalt vor - Kritik von Nettozahlern
-
Ehrlichkeit beim Ex-Klub: Gregoritsch erhält Fairness-Award
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ablehnung von Zeugenaussage Steinmeiers ab
-
Nach Aus für FCAS: Startschuss für mögliches Kampfjet-Nachfolgeprojekt
-
Familien-Sommerferien-Ticket der DB ab Sonntag buchbar
-
EZB hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an - Einlagenzins bei 2,25 Prozent
-
Marokkaner Jayed pfeift deutschen WM-Auftakt
-
Britischer Verteidigungsminister Healey tritt zurück - Premier Starmer weiter unter Druck
-
Irans Ölinsel Charg: Trump droht erneut mit Angriffen
-
Tödlicher Raserunfall: Mehr als drei Jahre Jugendstrafe in Duisburg
-
Obdachloser in Köln bei Streit getötet - 29-Jähriger festgenommen
-
Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln
-
Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt
-
Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag - Linke prüft Klage
-
Dortmund ausgestochen: Eiskunstlauf-WM 2028 in Peking
-
Mehr Rechtsextremisten in Niedersachsen - Szene setzt auf Kampfsport als Lockmittel
-
Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz zählt erstmals über 2000 Rechtsextreme
-
Behördenfehler lässt Fernreise scheitern: Gemeinde aus Sachsen muss zahlen
-
Fußball-Fest mit Kontroversen: Mega-Event Weltmeisterschaft startet in Mexiko
-
Europäische Zentralbank hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an
Tödlicher Raserunfall in Thüringen: Verurteilung wegen Mordes muss neu geprüft werden
Anderthalb Jahre nach einem tödlichen Raserunfall im Saale-Orla-Kreis in Thüringen muss der Fall neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) trug dem Landgericht Gera auf, die Verurteilung des Verursachers wegen Mordes neu zu prüfen. Das geht aus einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor. (Az. 4 StR 441/25)
Der zu dem Zeitpunkt 25-Jährige wurde im Mai zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht ging von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Mann habe sich in der Gegend ausgekannt. Als er am Unfalltag im Juli 2024 auf einer Kreisstraße vor einer Kurve und Senke auf die Gegenfahrbahn fuhr, um einen Bekannten zu überholen, habe er das Risiko eines Frontalzusammenstoßes und den Tod anderer Autofahrer oder seines Beifahrers billigend in Kauf genommen.
Tatsächlich stieß sein Wagen mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, die Fahrerin des anderen Autos starb. Der Beifahrer des Unfallverursachers wurde schwer verletzt.
Der Angeklagte wandte sich nach dem Urteil in Gera an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand nun Rechtsfehler und hob es teilweise auf. Das Landgericht muss neu prüfen, ob es sich tatsächlich um Mord handelte. Dafür muss es klären, wann der Angeklagte seinen Tötungsvorsatz fasste und ob ein Abbrechen des Überholvorgangs zu diesem Zeitpunkt den Unfall noch verhindert hätte.
K.Hassan--SF-PST