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Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere
Im Rechtsstreit über einen verspäteten Flug wegen der überlasteten Sicherheitskontrolle an einem anderen Flughafen hat das Gericht der Europäischen Union zugunsten der Passagiere entschieden. Wenn die Airline freiwillig auf noch nicht abgefertigte Passagiere eines früheren Flugs wartet, muss sie den Passagieren eines nachfolgenden, dadurch deutlich verspäteten Flugs einen Ausgleich zahlen. Sie könne sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, entschied das Gericht in Luxemburg am Mittwoch. (Az. T-656/24)
Der Vorfall passierte am Flughafen Köln/Bonn im Juli 2022. Das Kontrollpersonal war überlastet und die Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle ungewöhnlich lang. Darum kamen alle Passagiere eines Flugs zu spät zum Boarding. Die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter beschloss, auf die noch nicht abgefertigten Passagiere zu warten. Der Flug startete schließlich mit mehr als fünf Stunden Verspätung. Alle folgenden Flüge der Airline an diesem Tag wurden umorganisiert.
Das betraf auch einen Flug von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien. Dafür wurde ein Ersatzflugzeug eingesetzt, es landete mit mehr als drei Stunden Verspätung in Bulgarien. Zwei Passagiere fordern von European Air Charter jeweils 400 Euro als Ausgleich. Das Landgericht Düsseldorf fragte das EU-Gericht, ob sich die Fluggesellschaft auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen könne.
Nein, antwortete das EU-Gericht nun - wenn die Airline sich selbstständig dazu entschied, auf die verspäteten Passagiere in Köln/Bonn zu warten und das die entscheidende Ursache für die Verspätung des Flugs aus Düsseldorf war. Anders wäre es, wenn die Fluggesellschaft gesetzlich dazu gezwungen gewesen wäre.
Ob es sich um eine eigenständige Entscheidung von European Air Charter handelte, muss das Düsseldorfer Gericht nun überprüfen. Es entscheidet über die Ansprüche der Passagiere in den beiden Fällen, muss sich dabei aber an die Rechtsauffassung des EU-Gerichts halten.
K.AbuTaha--SF-PST