-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
Exfreundin vor Wohnung in Berlin erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
Anderthalb Jahre nach dem Mord an seiner Exfreundin vor ihrer Wohnungstür in Berlin ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juli, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der zum Urteilszeitpunkt 46-Jährige akzeptierte nicht, dass sich die Frau wenige Monate zuvor nach vier Jahren Beziehung von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 678/25)
Dem Landgericht zufolge verfolgte und bedrängte er seine frühere Partnerin regelmäßig, beleidigte und bedrohte sie. Im August 2024 lauerte er ihr vor ihrer Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde auf und stach mindestens 20 Mal mit einem Messer in ihren Hals, Nacken und Oberkörper. Sie verblutete noch am Tatort.
Der Vorsitzende Richter Thomas Groß schilderte den Tattag bei der Urteilsverkündung am Landgericht. Demnach waren die beiden schon anderthalb Stunden vor dem Mord aufeinandergetroffen. Das spätere Opfer war zu dem Zeitpunkt in Begleitung eines anderen Manns, dem der Angeklagte ungefragt ein Video zeigte. Auf diesem war Groß zufolge die Getötete beim Sex mit dem Angeklagten zu sehen.
Als sie später ihr Haus verließ, griff ihr früherer Lebensgefährte sie an und erstach sie. Kurz nach der Tat wurde er festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Vor Gericht entschuldigte er sich. "Ich bereute es zutiefst", sagte er.
Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe aus Eifersucht gehandelt und in der Überzeugung, dass die Frau sein Besitz sei. Er habe sich außerdem dafür rächen wollen, dass sie sich von ihm getrennt und mit einem anderen Mann verabredet habe.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Berliner Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Das Urteil wurde rechtskräftig.
X.AbuJaber--SF-PST