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Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen
Ausländische Staaten können von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben oder zu veröffentlichen. Klagen Marokkos gegen deutsche Zeitungen scheiterten am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Marokko sah durch die Texte seine Staatsehre verletzt. Ein Staat habe aber "weder eine persönliche Ehre, noch ist er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Es ging um Artikel über die Spionagesoftware "Pegasus". Eine Recherche von 17 internationalen Medien hatte 2021 ergeben, dass die Telefone von hunderten Journalisten, Politikern und Menschenrechtsaktivisten in verschiedenen Ländern mit der Software überwacht worden waren. Unter anderem "Zeit Online" und "Süddeutsche Zeitung" schrieben über den Verdacht, dass der marokkanische Geheimdienst möglicherweise den französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgespäht habe.
Marokko wies dies zurück. Das Land gibt an, die "Pegasus"-Software nicht gekauft oder benutzt zu haben und kein Kunde des Herstellers zu sein. Durch die Artikel sieht es sein Ansehen in der Öffentlichkeit beschädigt.
Um die Frage, ob die Texte inhaltlich richtig waren, ging es vor dem BGH allerdings gar nicht. Ihm stellte sich die grundsätzliche Frage, ob ausländische Staaten überhaupt gegen deutsche Medien klagen und Unterlassungsansprüche gegen solche Verdachtsäußerungen geltend machen können. Diese Frage verneinte er nun. Frühere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg vom November 2023 wurden damit bestätigt.
Der Anwalt der "Süddeutschen Zeitung", Martin Schippan, reagierte erfreut. Er sieht durch das Urteil die Pressefreiheit und die Arbeit von deutschen Journalisten im Ausland gestärkt, wie er in Karlsruhe sagte.
Das Königreich Marokko bedauerte die BGH-Entscheidung dagegen. Sie schade "nicht nur dem Ansehen der betroffenen Staaten, sondern sie legitimiert auch die Verbreitung von Desinformationen und untergräbt so den Zweck der Meinungs- und Pressefreiheit", erklärte es über seine Anwälte.
X.Habash--SF-PST