-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
Polizist hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Ratsmandat auf Arbeitszeit
Ein im Schichtdienst tätiger Polizei hat keinen Anspruch darauf, dass ihm Zeiten der Ausübung seines Stadtratsmandats hälftig auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens nach eigenen Angaben am Donnerstag in Münster. Das Gericht wies damit eine Klage des Beamten ab.
Der Mann hatte beantragt, dass knapp 120 Stunden für die Ausübung seiner Tätigkeit als Ratsherr im Rat seiner Heimatstadt im Kreis Lippe in den Jahren 2013 bis 2017 seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Dabei berief er sich auf eine in der Gemeindeordnung verankerte Vorschrift, die eine solche hälftige Anrechnung von Perioden der Mandatsausübung auf die Arbeitszeit bei Mandatsträgern mit flexiblen Arbeitszeiten vorsieht.
Die zuständige Kreispolizeibehörde hatte dies abgelehnt. Der Beamte klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht. Das Land Nordrhein-Westfalen legte daraufhin erfolgreich Berufung beim OVG ein. Beamte können sich demnach zwar grundsätzlich auf die Anrechnungsnorm der Gemeindeordnung berufen. Allerdings erfülle der klagende Beamte nicht die Voraussetzungen für eine Anrechnung, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Die Norm gewähre eine solche Anrechnung nur Mandatsträgern mit flexibler Arbeitszeit, die über die Lage und Dauer ihrer Arbeit in einem vorgegebenen Zeitrahmen flexibel entscheiden können. Das sei jedoch bei Beamten, die - wie der Kläger - im Schichtdienst tätig sind, nicht der Fall. Sie verrichten entweder Früh-, Spät- oder Nachtdienst. Damit bestehe kein Arbeitszeitrahmen im Sinne einer Begrenzung des frühestmöglichen Beginns und des spätestmöglichen Endes der täglichen Arbeitszeit, hieß es weiter.
Der klagende Polizist könne zudem nicht über Lage und Dauer seiner täglichen Arbeitszeit entscheiden - Dauer, Beginn und Ende der Schichten sind ihm vorgegeben. Eine Revision lies das Gericht nicht zu, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist jedoch möglich.
B.Mahmoud--SF-PST