-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
Bundesverfassungsgericht: Sitzblockade darf Demonstration nicht verhindern
Zehn Jahre nach einer Sitzblockade gegen eine Demonstration der Piusbruderschaft ist ein zu einer Geldstrafe verurteilter Teilnehmer mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwar ist auch eine Gegendemonstration mit eigenen inhaltlichen Aussagen vom Grundgesetz geschützt, wie das Gericht nach Angaben vom Donnerstag entschied. Doch durfte in dem Fall in die Versammlungsfreiheit eingegriffen werden. (Az. 1 BvR 2428/20)
Denn das Recht, für seine Meinung zu demonstrieren, dürfe nicht dazu dienen, Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechts zu hindern, hieß es. Die Teilnehmenden der Sitzblockade hätten die Demonstration grob gestört.
Die Versammlung der Piusbrüder im April 2015 im baden-württembergischen Freiburg hatte gegen Abtreibung protestiert. Ein Zug der hundert Demonstrantinnen und Demonstranten durch die Innenstadt wurde aber von etwa 70 Menschen gestört, die sich ihnen in den Weg setzten. Die Polizei löste die Sitzblockade schließlich auf und trug die Teilnehmer weg, die Demonstration gegen Abtreibung konnte durch die Stadt ziehen.
Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Gegendemonstranten, der sich später an das Verfassungsgericht wandte, im Jahr 2019 wegen der Störung von Versammlungen und Aufzügen. Es verhängte eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 20 Euro. Das wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe später bestätigt.
Nun scheiterte der Gegendemonstrant auch vor dem Verfassungsgericht. Im Versammlungsgesetz ist festgelegt, dass erlaubte Demonstrationen nicht mittels "grober Störungen" verhindert oder gesprengt werden dürfen.
Dem Verfassungsgericht stellte sich aber die Frage, ob das auch gilt, wenn die Gegendemonstration selbst von der Versammlungsfreiheit geschützt ist - so dass der Mann also verurteilt werden durfte. Diese Frage beantwortete es mit ja.
N.Awad--SF-PST