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Prozess um Kindesentführung fortgesetzt: Christina Block verweigert Antworten
Vor dem Hamburger Landgericht ist am Dienstag der Prozess gegen die Steakhauskettenerbin Christina Block wegen des Vorwurfs der Entführung von zwei ihrer Kinder fortgesetzt worden. Anders als an den vorangegangenen Sitzungstagen berief sich die Angeklagte auf ihr Schweigerecht und lehnte zunächst die Beantwortung weiterer Fragen ab. Ihr Verteidiger stellte mögliche Antworten zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht. Der Vertreter der Nebenklage, der Blocks ehemalige Ehemann vertritt, sprach von einem "Kindergartenspiel".
Zuvor hatte Block in dem Prozess bereits ausführlich ausgesagt und auf Fragen von Gericht, Staatsanwaltschaft sowie Nebenklage geantwortet. Sie habe sich inzwischen "umfassend erklärt", begründete Block am Dienstag ihren Entschluss. "Aktuell" wolle sie "keine weiteren Fragen" beantworten.
Block begründete dies zugleich mit einer "teilweise übergriffigen Art der Fragestellung" durch den Prozessvertreter ihres Ex-Mannes. Dessen Anwalt konterte, Block wolle sich nicht weiter "in Widersprüche" verstricken.
In dem Prozess geht es um die Verschleppung von zwei der insgesamt vier gemeinsamen Kinder von Block und ihrem früheren Ehemann. Diese sollen in der Silvesternacht 2023/24 dem Vater in Dänemark entrissen und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden sein. Hintergrund ist ein erbitterter Sorgerechtsstreit. Block soll die Entführung laut Anklage gemeinsam mit einem Anwalt und einer israelischen Sicherheitsfirma organisiert haben.
Neben Block sind mehrere mutmaßliche Mittäter angeklagt - darunter ein mutmaßlich an der Entführung der Kinder beteiligter 35-jähriger Israeli. Wegen des Vorwurfs der Beihilfe steht auch Blocks neuer Lebensgefährte, der ehemalige Sportjournalist Gerhard Delling, vor Gericht. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.
Geprägt ist das von großem Medieninteresse begleitete Verfahren bislang von harten Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Nebenklage, teils auch zwischen Verteidigung und dem Gericht. Am Dienstag beanstandete Blocks Verteidiger, dass die Nebenklage Fragen an die Angeklagte richtet. Er sprach von einem Verstoß gegen den Rechtsstaatsgrundsatz auf fairen Prozess.
Das Gericht wies eine pauschale Beanstandung zurück. Block stehe es jedoch frei, auf Fragen zu antworten. Nach längeren Beratungen einigten sich Kammer und Verteidiger darauf, dass die Nebenklage ihre Fragen verliest sowie schriftlich einreicht. Gericht und Blocks Verteidigung sollen die Fragen der Nebenklage zunächst auf Zulässigkeit prüfen, sie könnte sie dann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess beantworten.
Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden, insgesamt sind bereits Verhandlungstage bis Dezember angesetzt. Von den Angeklagten befindet sich lediglich der Israeli in Untersuchungshaft. Die anderen sind auf freiem Fuß.
Laut Anklage sollen mehrere maskierte Täter den Kindern und ihrem Vater in der Nacht zum 1. Januar 2024 in Dänemark aufgelauert haben. Blocks Ex-Mann wurde niedergeschlagen, die Kinder im Alter von damals zehn und 13 Jahren wurden nach Deutschland entführt. Auf einem Bauernhof in Baden-Württemberg wurden sie später von ihrer Mutter in Empfang genommen und nach Hamburg gebracht.
Dort wurden die Kinder der Polizei übergeben. Sie befinden sich seither beim Vater, der inzwischen laut dänischen Gerichtsentscheidungen das alleinige Sorgerecht hat. Block ist die Tochter des Gastronomieunternehmers Eugen Block. Dieser gründete die nach ihm benannte Firmengruppe Block, zu der die Restaurantketten "Block House" und "Jim Block" sowie Hotels gehören.
S.Barghouti--SF-PST