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BSW fordert Bundestag nach Urteil in Karlsruhe zum Handeln
Nach der Zurückweisung zweier Verfassungsklagen im Zusammenhang mit dem deutschen Wahlrecht durch das Bundesverfassungsgericht hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den Bundestag zum Handeln aufgerufen. "Karlsruhe hat uns auch mit dieser Entscheidung erneut auf den Rechtsweg über den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages verwiesen", sagte Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Nun müsse der Bundestag "endlich handeln".
Das BSW war zuvor in Karlsruhe mit zwei Verfassungsklagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des Bundeswahlrechts gescheitert, das Gericht verwarf sie als unzulässig. Das BSW hatte das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln beklagt. Die Partei war bei der Bundestagswahl mit 4,98 Prozent äußert knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert und hatte damit den Parlamentseinzug verpasst.
Das Bundesverfassungsgericht habe "keine Aussage getroffen über die Frage, ob wir einen Anspruch auf Neuauszählung haben oder nicht", sagte Mohamed Ali. Es habe außerdem festgestellt, dass es die Möglichkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gebe, sofern der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags nicht in angemessener Frist über den Wahleinspruch des BSW entscheide. "Dass dieser Ausschuss nach wie vor nicht einmal konstituiert ist, ist untragbar", sagte die BSW-Chefin AFP.
Die Partei bleibe dabei: Nach eigenen Recherchen sei es "überwiegend wahrscheinlich, dass wir bei einer Neuauszählung tatsächlich im Bundestag wären", sagte Mohamed Ali.
T.Samara--SF-PST