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Datenleck bei Facebook: Betroffene können sich Sammelklage anschließen
Betroffene eines 2021 bekannt gewordenen Datenlecks bei Facebook können sich seit Montag einer Sammelklage anschließen und Schadenersatz fordern. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) mitteilte, soll die sogenannte Musterfeststellungsklage gegen den Meta-Konzern rund sechs Millionen Facebook-Nutzenden in Deutschland helfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im November geurteilt, schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten könne ein Schaden und rund 100 Euro als Schadenersatz angemessen sein. Der Vzbv will bis zu 600 Euro pro Nutzer einklagen.
Betroffene des Datendiebstahls können bei der Sammelklage mitmachen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Über die Webseite können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, wie das geht und ob ihre Daten Teil des Lecks waren.
Sind Betroffene in das Register eingetragen, sind sie Teil der Sammelklage. Auch können die Ansprüche laut Vzbv dann nicht mehr verjähren, egal wie lange das Verfahren dauert. Kosten entstehen demnach nicht.
2018 und 2019 hatten Unbekannte bei Facebook Daten von Hunderten von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern abgegriffen. Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden. Inzwischen ist das nicht mehr möglich. Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab. Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet.
Nach dem BGH-Urteil von November müssen Betroffene keinen Nachweis mehr erbringen, dass ihnen durch das Leck individuelle Nachteile entstanden sind. "Die bloße Betroffenheit reicht", erklärte der Vzbv. In bestimmten Fällen erwarten die Verbraucherschützer jedoch deutlich mehr als 100 Euro Schadenersatz. Nämlich dann, wenn "neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind". In diesen Fällen seien 600 Euro angemessen.
S.Abdullah--SF-PST