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Kindesmissbrauch: Urteil gegen Schwimmlehrer aus Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
Wegen des sexuellen Missbrauchs zweier Kinder muss ein früherer Schwimmlehrer aus Mecklenburg-Vorpommern ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Neubrandenburg, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte gegen den Mann im Dezember 2023 eine Haftstrafe von sechs Jahren verhängt. (Az. 6 StR 250/24)
Es sah als erwiesen an, dass er zwischen Mitte 2018 und Frühjahr 2021 zwei Jungen missbraucht hatte. Schuldig gesprochen wurde er des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Das Urteil wurde rechtskräftig.
O.Farraj--SF-PST