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AfD reicht in Karlsruhe weitere Klage gegen Sondersitzungen des Bundestags ein
Die AfD geht mit einer weiteren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Grundgesetzänderungen von Union und SPD vor. Die zweite Organklage sei am Donnerstagmittag eingereicht worden, teilte die AfD-Fraktion mit. Zudem sei eine einstweilige Anordnung beantragt worden. Damit will die AfD zumindest noch die für Dienstag geplante zweite Sondersitzung des alten Bundestags verhindern.
"Nach Auffassung der AfD-Fraktion und 32 zusätzlich klagender Abgeordneter verletzt die kurzfristige Einbringung von Verfassungsänderungen mit vor allem finanzpolitischen Auswirkungen in bisher nicht gekannten Dimensionen die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten", schreibt die Fraktion. "In der äußerst knapp bemessenen Zeit von wenigen Tagen" fehle den Parlamentariern die Möglichkeit, sich "ausreichend mit den Gesetzesänderungen und den damit verbundenen möglichen Folgen auseinandersetzen" zu können.
Das Gleiche gelte "für Sachverständige, deren Expertise bei der Entscheidungsfindung der Abgeordneten von großer Bedeutung ist".
"Der Versuch von Union und SPD, innerhalb weniger Tage drei Grundgesetzänderungen durch den Bundestag zu peitschen, um den Bürgern und den kommenden Generationen eine Rekordneuverschuldung von bis zu einer Billion Euro aufzubürden, ist unverantwortlich", erklärte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner. "Eine Entscheidung mit so weitreichenden Folgen darf nicht unter Zeitdruck innerhalb weniger Tage getroffen werden. CDU/CSU und SPD müssen sicherstellen, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Zeit zur Beratung eingeräumt wird."
Eine erste Organklage und einen Eilantrag hatte die Fraktion bereits am Montag angekündigt. Darin bezog sie sich auf die Einberufung der beiden Sondersitzungen an sich. Die AfD-Fraktion zeigte sich darin überzeugt davon, dass nicht der alte, sondern der neue Bundestag einberufen werden müsse. Darin ist die AfD-Fraktion deutlich gewachsen und hat gemeinsam mit der ebenfalls erstarkten Linken eine Sperrminorität. Am Freitag soll das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl festgestellt werden.
Zwei Klagen mit ähnlicher Begründung legte auch die Linke in Karlsruhe ein. Fraktionschef Sören Pellmann sprach von einer "politischen Entmündigung" des neu gewählten Bundestags. In ihrer zweiten Klage beruft sich auch die Linke auf zu kurze Beratungs- und Entscheidungsfristen. Damit sind nun insgesamt vier Klagen beim Verfassungsgericht gegen die Sondersitzungen anhängig. Entscheidungen zu allen vier Vorgängen standen am Donnerstagnachmittag noch aus.
Union und SPD wollen die Schuldenbremse für Verteidigung und für die Bundesländer lockern und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur auflegen. Nur fünf Tage nach der ersten Beratung am Donnerstag ist am Dienstag die zweite und dritte Lesung und damit die Schlussabstimmung geplant - sofern Karlsruhe keine Einwände hat.
Y.AlMasri--SF-PST