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Bundesverwaltungsgericht befasst sich 2025 mit Schröders Büro und Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag, das Gewicht von Wurstpackungen und ein Büro für Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD): All das sind Themen, mit denen sich das Bundesverwaltungsgericht in diesem Jahr befassen will. Bei der Vorstellung seines Jahresberichts am Mittwoch kündigte das Leipziger Gericht außerdem Verhandlungen über das "Compact"-Verbot und über Abschiebungen nach Griechenland an. 2024 gingen 987 Verfahren ein. Das sind etwa so viele wie in den Jahren davor, wie Gerichtspräsident Andreas Korbmacher sagte.
Über Schröders Klage wird schon im April verhandelt. Sein staatlich finanziertes Büro mit vier Mitarbeitern wurde im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, vom Haushaltsausschuss des Bundestags gestrichen. Es wurde "ruhend gestellt".
Hintergrund waren Schröders Verbindungen nach Russland. Er gilt als persönlicher Freund von Staatschef Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn für russische Energiefirmen tätig. Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern gaben als Grund an, dass der Altkanzler "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt" mehr wahrnehme.
Dagegen klagte Schröder. Das Berliner Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden gegen ihn. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, Verhandlungstermin ist der 10. April.
Sechs Tage später geht es um Abschiebungen nach Griechenland. Der hessische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass junge männliche Flüchtlinge, die bereits in Griechenland Schutz erhielten, dorthin zurückkehren müssen. Da andere Oberverwaltungsgerichte die Lage in Griechenland anders beurteilten, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich.
Im Mai geht es um ein Thema, das viele Verbraucher betrifft - nämlich die Frage, ob nicht essbare Wursthüllen und Clips auf der Wurstpackung dem Nettogewicht hinzugerechnet werden dürfen. Hier klagte ein Hersteller, dem dies untersagt wurde.
Mit Spannung erwartet wird die "Compact"-Verhandlung im Juni, für die in Leipzig vorläufig bis zu drei Tage angesetzt sind. "Compact" ist seit längerer Zeit im Visier der Sicherheitsbehörden. Im Juli 2024 verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die GmbH auf Grundlage des Vereinsrechts.
Die Publikation sei "ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene", erklärte das Ministerium damals. Im August setzte das Bundesverwaltungsgericht den Vollzug des Verbots aber aus. Demnach kann das Magazin vorläufig weiter erscheinen, bis über die Klage entschieden wurde.
Im Oktober befasst sich das Gericht mit dem Rundfunkbeitrag. Eine Klägerin aus Bayern will keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Sie macht ein "generelles strukturelles Versagen" der öffentlich-rechtlichen Sender geltend. Diese erfüllten ihren verfassungsrechtlichen Auftrag eines Programms, das der Sicherung der Vielfalt diene, nicht.
Die bayerischen Gerichte wiesen ihre Klage ab. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zu.
I.Saadi--SF-PST