-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
Volksverhetzungsprozess gegen Bremer Pastor wegen Aussagen zu Homosexuellen
Vor dem Bremer Landgericht hat am Montag ein Berufungsprozess um mutmaßlich volksverhetzende Äußerungen eines evangelischen Pastors über Homosexuelle begonnen. Der Geistliche einer sich selbst als "bibeltreu" bezeichnenden Gemeinde wurde dafür im vergangenen Jahr vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt. Dagegen ging er vor dem Landgericht in Berufung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 54-jährige Pastor in einem sogenannten Eheseminar in seiner Gemeinde im Herbst 2019 mit Blick auf Homosexualität unter anderem von "Degenerationsformen der Gesellschaft" gesprochen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Christopher-Street-Day-Paraden als "Verbrecher" tituliert. Auch sprach er von "Genderdreck" und nannte diesen "zutiefst teuflisch".
Die Verteidigung des Manns, der seine damaligen Ausführungen auch als Tondatei im Internet veröffentlichte, forderte im dem damaligen Verfahren einen Freispruch. Der Fall des Pastors und seiner Gemeinde beschäftigt die evangelische Kirche schon seit langem. Der Mann ist ein bundesweit bekannter Vertreter einer betont fundamentalistischen Glaubensauslegung und aufgrund seiner Äußerungen heftig umstritten. Seine Gemeinde unterstützt ihn.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers begründete die Verteidigung des Pastors die Berufung zum Prozessauftakt unter anderem damit, dass die Äußerungen von der Religionsfreiheit gedeckt seien. Der Vorwurf der Volksverhetzung laufe demnach zudem auch deshalb ins Leere, weil der Mann lediglich abstrakt von "Homosexualität" und nicht etwa konkret von bestimmten Menschen gesprochen habe.
Am Montag wurden vor Gericht demnach unter anderem auch Teile des damaligen Audiomitschnitts abgespielt und zwei Teilnehmer des Seminars als Zeugen gehört. Im weiteren Verlauf des Verfahrens sollen auch zwei theologische Sachverständige befragt werden. Für das Verfahren sind insgesamt vier Termine bis zum 20. Mai angesetzt.
Die evangelische Kirche in der Hansestadt leitete gegen den Pastor 2020 zwischenzeitlich auch ein Disziplinarverfahren wegen der Äußerungen ein und enthob ihn vorläufig des Diensts. Dagegen wehrte sich der Geistliche vor dem zuständigen Disziplinargericht, das starke Bedenken gegen die vorläufige Dienstenthebung äußerte.
Im April 2021 einigten sich die evangelische Kirche in Bremen, der Pastor und seine Gemeinde auf eine einvernehmliche Regelung bis zum Abschluss des laufenden strafrechtlichen Verfahrens. Demnach darf der Mann weiter arbeiten. Im Gegenzug entschuldigte er sich für die fraglichen Äußerungen während des sogenannten Eheseminars.
Kirchenrechtlich ist der Fall nach Angaben der Kirche kompliziert, weil sich Pastoren in einem beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis befinden. Eine Versetzung kommt demnach lediglich auf Antrag der Gemeinde in Frage, wovon im vorliegenden Fall allerdings nicht auszugehen ist.
Möglich bleibt noch ein Disziplinarverfahren, das bei schweren Straftaten unter Umständen eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann. Während laufender strafrechtlicher Verfahren werden Disziplinarverfahren aber üblicherweise ausgesetzt.
W.AbuLaban--SF-PST