-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD
-
USA warnen Russland vor drohendem Anschlag in Moskau
-
Stuttgart setzt Ausrufezeichen in Leverkusen
-
Torflaute hält an: Schalke steckt unten fest
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD ran/oer
-
"GenZ"-Proteste: Zahlreiche Menschen gehen in deutschen Städten auf die Straße
-
Überraschung bei Haas: Hirakawa ersetzt Ocon in Mexiko
-
Araghtschi: Iran sieht derzeit "keine Notwendigkeit" für Gespräche mit den USA
-
Zugunglück in Spanien: Verzweiflung bei Trauergottesdienst in Urda
-
Medienbericht: US-Regierung will mehr als 150 Afghanen abschieben
-
Proteste in Frankreich: Studenten rufen zu Blockade von Universitäten auf
-
Nur wenig Zulauf zu "GenZ"-Protesten: Bisher friedlicher Verlauf
-
Neunter Sieg: Hertha gewinnt Spitzenspiel in Kaiserslautern
-
Starker Reese: Wolfsburg untermauert Aufstiegsambitionen
-
US-Regierung genehmigt Patriot-Verkauf an Ukraine - Selenskyj fordert Lösung für Übergang
-
USA, Südkorea und Japan fordern "vollständige Denuklearisierung" Nordkoreas
-
UN-Mission in Somalia nach mehr als 30 Jahren beendet
-
Offiziell: Chatzialexiou wird Eintracht-Sportvorstand
-
Burnham "offen" für Entschuldigung für britische Rolle im Sklavenhandel
-
Linken-Parteitag: Eralp gibt nach "Angst"-Bericht "Schutzversprechen"
-
Protesttag in Frankreich: Streit um Route von zentralem Demonstrationszug in Paris
-
Medien: Chatzialexiou wird Eintracht-Sportvorstand
-
Parteitag der Linken in Berlin: Eralp sieht ihre Partei geeint
-
Nach fünf Monaten: Boldt muss in Hannover gehen
-
Streit um Verfassungsgericht: Polens Präsident bestellt Regierung und Opposition ein
-
Verstappen schimpft nach Lawson-Kollision: "Nicht sehr klug"
-
UN-Biodiversitätskonferenz endet mit Kompromissen - gemischte Reaktionen von Umweltschützern
-
Martín reist aus Sepang ab - Márquez nutzt Chance im Sprint
-
محمد بن راشد يتابع مخططات وقف تحدي القراءة العربي في دبي
-
Flávio Bolsonaro begründet Flucht aus Brasilien mit angeblicher "Verfolgung"
-
الشارقة الإسلامي يدرج صكوكاً بقيمة 500 مليون دولار في ناسداك دبي
-
Grubauer muss vom Eis - Kraken gehen baden
-
جاسيندا أرديرن تدرّس القيادة القائمة على التعاطف في جامعة سيدني
-
Orlando gelingt Revanche: Wagner lobt "starke Reaktion"
-
UN-Biodiversitätskonferenz einigt sich auf zentrale Naturschutz-Beschlüsse
-
Drei Pleiten - und nun die Bayern: FSV trifft "harter Schlag"
-
"Die Gejagten": Gestiegene Erwartungen für DHB-Frauen
-
Eberl: Bayern fiebern Klassiker entgegen
-
"Bin anders gebaut": Hamilton bis 2030 in der Formel 1?
-
النائب العام العسكري الإماراتي يؤكد المساواة في أداء الخدمة الوطنية
-
US-Regierung billigt Patriot-Verkauf - Selenskyj warnt vor langen Lieferfristen
-
قمة في دبي تناقش الامتثال ومكافحة الجرائم المالية في قطاع الصيرفة
-
رأس الخيمة تطلق إطار التنقل الذاتي ومنطقة لتجارب المركبات
-
حور القاسمي تبحث قيادة المؤسسات الثقافية خلال الأزمات في الدوحة
-
عشرة مقتنيات منزلية قديمة قد تهدد الصحة والسلامة وأمن البيانات
-
قراصنة العملات المشفرة يستولون على 20.6 مليار دولار منذ أول اختراق
-
Neue Proteste in Frankreich - Furcht vor Ausschreitungen
-
Bundesweite Jugendproteste geplant - Forderung nach bezahlbarem Leben
-
Parteitag der Linken in Berlin entscheidet über Koalitionsverhandlungen
-
Trump wettert bei Wahlkampfauftritt in Florida gegen "Kommunisten" bei Demokraten
Finanzhof: Steuer auf Sportwetten mit Grundgesetz und Europarecht vereinbar
Die Besteuerung von Sportwetten verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht. Die Höhe sei "moderat" und die EU-Dienstleistungsfreiheit nicht verletzt, entschied der BFH in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Danach müssen auch Anbieter die Steuer bezahlen, deren Angebot in Deutschland illegal ist. Das Urteil bezieht sich noch auf das Jahr 2016, ist der Begründung nach aber auf die heutige Rechtslage übertragbar. (Az. IX R 6/22)
Geklagt hatte ein Wettanbieter aus einem anderen EU-Staat. Gestützt auf eine dortige Konzession bietet er EU-weit Sportwetten an. Nach deutschem Recht müssen Anbieter unabhängig von ihrem Sitz eine Steuer von fünf Prozent des Wetteinsatzes bezahlen, wenn der Spieler aus Deutschland ist. Der Anbieter sah dadurch insbesondere die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit verletzt und rügte einen zu hohen Aufwand, um die deutschen Spieler zu ermitteln.
Der BFH wies die Klage nun jedoch ab. Die Steuer gelte diskriminierungsfrei für in- und ausländische Anbieter gleichermaßen. Der damit verbundene Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit sei durch das Ziel gerechtfertigt, der Spielsucht entgegenzutreten und den Anreiz für übermäßige Ausgaben für Glücksspiele zu verringern.
Die Höhe der Steuer sei "moderat", betonten die Münchener Richter. Dabei sei es steuerrechtlich unerheblich, ob das Angebot in Deutschland legal ist und der Anbieter über eine deutsche Konzession verfügt. Die Steuer sei "wertneutral" und knüpfe "an tatsächliche Gegebenheiten an".
Von den Zielen der Glücksspielregulierung her wäre es auch widersinnig, illegale Anbieter von der Besteuerung auszunehmen und ihnen so einen Wettbewerbsvorteil zu belassen, führte der Bundesfinanzhof aus. Das mit dieser Regulierung seit 2012 verfolgte Konzept sei in sich schlüssig und verstoße auch von daher nicht gegen das Recht der EU. Der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt eines Spielers sei bei den Internetangeboten problemlos feststellbar.
Eine Vorlage des Streits an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg lehnte der BFH ab. Die hier entscheidungserheblichen Fragen seien durch die Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt. Auch eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung mit anderen Onlinespielen liege nicht vor.
Das Urteil bezieht sich noch auf das Jahr 2016, das "Rennwett- und Lotteriegesetz" wurde 2021 grundlegend geändert. Der Begründung nach ist das Münchener Urteil aber auf das neue Recht übertragbar. Insbesondere die vom BFH als "moderat" bewertete Höhe der Steuer blieb im Ergebnis gleich.
Q.Najjar--SF-PST