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Wahlbetrugsverfahren: Trump plädiert nach überarbeiteter Anklage auf nicht schuldig
Donald Trump plädiert im Wahlbetrugsverfahren gegen ihn nach Veröffentlichung der abgeänderten Anklage auf nicht schuldig. Dies geht aus einem am Dienstag bei einem Bezirksgericht in Washington eingereichten Gerichtsdokument hervor - in dem Trump zudem auf sein Recht verzichtet, bei der Anklageverlesung anwesend zu sein. Demnach beauftragte der Ex-Präsident und republikanische Präsidentschaftskandidat seine Anwälte, in seinem Namen auf nicht schuldig zu plädieren.
Die für das Verfahren zuständige Bezirksrichterin Tanya Chutkan gewährte Trump die Möglichkeit, der Anklageverlesung fernzubleiben. Diese soll nun am Donnerstag stattfinden.
Sonderermittler Jack Smith hatte Ende August eine überarbeitete Anklageschrift gegen Trump in dem Wahlbetrugsverfahren veröffentlicht, das sich um Trumps Versuch dreht, nach der Präsidentschaftswahl 2020 das Ergebnis zu kippen.
Sonderermittler Smith berücksichtigt in seiner neuen Anklage den im Juli ergangenen Beschluss des obersten US-Gerichts zur Teil-Immunität der Präsidenten, die für Amtshandlungen gilt und auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt bestehen bleibt.
In seiner Anklageschrift erhält Smith alle bereits zuvor gegen Trump erhobenen Anklagepunkte aufrecht: Verschwörung zum Betrug gegen die Vereinigten Staaten, Behinderung eines offiziellen Vorgangs, Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs und Verschwörung gegen das Wahlrecht der Bürger. Für zwei der Anklagepunkte drohen Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren.
In der Anklageschrift wird Trump unter anderem angelastet, er habe die Beglaubigung von Bidens Wahlsieg durch den US-Kongress zu verhindern versucht. Das Kapitol war am 6. Januar 2021 von fanatischen Trump-Anhängern gestürmt worden, als dort diese Zertifizierungsprozedur stattfand. Zuvor hatte Trump in einer Rede seine Anhänger mit dem aus der Luft gegriffenen Vorwurf angestachelt, der Wahlsieg Bidens sei durch Betrügereien zustande gekommen.
Da die Unterscheidung zwischen offiziellen und privaten Handlungen Trumps eine komplizierte Angelegenheit ist, ist ein Prozessbeginn noch vor der Wahl am 5. November nicht zu erwarten. Schon allein diese Verzögerung ist für Trump ein großer Erfolg. Bei einer Rückkehr ins Weiße Haus könnte er das Justizministerium anweisen, die Anklage zu beerdigen.
Trump ist noch mit weiteren strafrechtlichen Verfahren konfrontiert. Der Immunitätsbeschluss hat potenzielle Auswirkungen auch auf sein Verfahren im Bundesstaat Georgia, in dem es ebenfalls um den Vorwurf der versuchten Wahlmanipulation geht. Auch für den Prozessbeginn in diesem Verfahren gibt es noch keinen Termin.
In einem weiteren Verfahren wurde Trump Ende Mai von einer New Yorker Jury der Fälschung von Geschäftsdokumenten zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels schuldig gesprochen. Trump ist damit der erste strafrechtlich verurteilte Ex-US-Präsident der Geschichte.
Seine Strafe in diesem Fall wurde noch nicht verkündet, als möglicher Termin dafür ist der 18. September angesetzt. Allerdings haben Trumps Anwälte beantragt, dass der Schuldspruch als Konsequenz aus Immunitätsbeschluss annulliert wird.
I.Saadi--SF-PST