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Russland wegen Wahl-Ausschluss von Oppositionellem verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen des Ausschlusses eines Oppositionspolitikers von den Parlamentswahlen 2021 verurteilt. Die Nichtzulassung von Lew Markowitsch Schlosberg sei ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Wahlfreiheit, urteilte das in Straßburg ansässige Gericht am Dienstag. Die von den russischen Behörden angeführte Begründung - die Teilnahme an einer Demonstration der Opposition - sei "willkürlich" gewesen.
Schlosberg hatte im Januar 2021 an einer Solidaritätsveranstaltung für den inzwischen in Haft verstorbenen Oppositionellen Alexander Nawalny teilgenommen, der zu diesem Zeitpunkt einen Giftanschlag überstanden hatte und bei seiner Rückkehr nach Russland inhaftiert worden war. Wenige Monate später urteilte ein Gericht in Moskau, dass Schlosberg deswegen nicht als Kandidat für die Wahl für die Duma antreten dürfe. Das Straßburger Gericht verurteilte Russland zur Zahlung einer Entschädigung von 5000 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 7500 Euro.
Die Freiheit, an einer friedlichen Versammlung teilzunehmen, sei ein Grundrecht, betonte das Gericht. Die Ausübung dieses Rechts dürfe nicht bestraft werden, insbesondere nicht durch ein Verbot, bei der Parlamentswahl anzutreten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte sich für zuständig erklärt, da diese Geschehnisse aus der Zeit stammten, in der Russland noch Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention war. Im September 2022 schied Russland formell aus, nachdem der Europarat das Land wegen des brutalen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgeschlossen hatte. Zu dem Zeitpunkt waren allerdings noch tausende Klagen gegen Russland anhängig.
Z.AlNajjar--SF-PST