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AfD in Thüringen: Wahlparty nach Gerichtsentscheid nun gänzlich ohne Presse
Nach einer Gerichtsentscheidung gegen den Ausschluss mehrerer Medien von der AfD-Wahlparty in Thüringen hat die Partei die gesamte Presse von der Veranstaltung nach der Landtagswahl ausgeschlossen. Ein Parteisprecher verwies am Sonntag auf organisatorische Probleme: Es gebe am Veranstaltungsort nicht genug Platz für alle Medienvertreter, die um Akkreditierung gebeten hätten. Stattdessen soll es Interview-Möglichkeiten mit AfD-Vertretern für Journalisten im Thüringer Landtag gegeben.
Das Landgericht Erfurt hatte am Samstag eine Entscheidung vom 21. August bestätigt, dass die AfD in Thüringen mehreren zuvor ausgeschlossenen Journalisten und Medienhäusern Zugang zu ihrer Wahlparty nach der Landtagswahl am Sonntag gewähren muss. Die Verlage von "Spiegel", "taz", "Welt" und "Bild" waren vor Gericht gegen den Ausschluss von einer Wahlveranstaltung der AfD zur Landtagswahl vorgegangen.
Dem Sprecher zufolge wurde die Akkreditierung zwar nur für sechs Medienvertreter gerichtlich angeordnet. Es lägen jedoch mehr als 150 weitere Akkreditierungsanfragen vor. Nach dem Gerichtsurteil hätte die Partei wohl allen Zugang gewähren müssen und dies hätte den Rahmen gesprengt, sagte der Sprecher. Die Wahlparty war demnach mit 150 geladenen Gästen und 50 akkreditierten Medienvertretern geplant gewesen.
Wie genau und in welchem Rahmen die Wahlparty nun stattfinden werde, sei "noch in Prüfung", sagte der Sprecher weiter. Es würden aber definitiv "nur geladene Gäste" zugelassen.
In Thüringen und Sachsen werden am Sonntag neue Landtage gewählt. In Thüringen sind rund 1,66 Millionen Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe aufgerufen. In den Umfragen liegt die AfD in Thüringen, deren dortiger Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, deutlich vorn.
E.Qaddoumi--SF-PST