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Bundesverfassungsgericht entscheidet in Streit um Präsidentenposten an OVG Münster
Im seit Jahren andauernden Streit um die Präsidentenstelle am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht. Am Donnerstag veröffentlicht es in Karlsruhe seinen Beschluss zur Verfassungsbeschwerde eines unterlegenen Bewerbers für den Posten. Der Bewerber wehrt sich gegen eine Entscheidung des OVG, wonach die Stelle mit einer von Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) ausgewählten Bewerberin besetzt werden darf. (Az. 2 BvR 418/24)
Limbach holte für die Bewerberin mehrere Beurteilungen ein, erstellte dann selbst eine sogenannte Überbeurteilung mit der Bewertung "hervorragend geeignet" und schlug sie für den hochrangigen Posten vor. Daraufhin wurde ihm von der Opposition Vetternwirtschaft vorgeworfen. Obwohl das OVG schließlich zugunsten der Kandidatin entschied, ist die Stelle wegen des laufenden Verfahrens am Bundesverfassungsgericht noch unbesetzt. Der Landtag setzte außerdem einen Untersuchungsausschuss ein.
B.Khalifa--SF-PST