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Thüringer Gericht weist AfD-Klage gegen Passagen in Verfassungsschutzbericht ab
Die Thüringer AfD ist mit einer Klage gegen Passagen im Verfassungsschutzbericht von 2021 gescheitert. Das Verwaltungsgericht Weimar entschied am Dienstag, der Verfassungsschutz bewege sich im Rahmen seiner Aufgabe, die Öffentlichkeit über Bestrebungen innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren (8 K 1272/23 We). Das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück.
Es ging um drei Passagen im Verfassungsschutzbericht des Landes Thüringen von 2021. Dort wurden unter den Überschriften "Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde", "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip" und "Geschichtsrevisionismus" Äußerungen von AfD-Landeschef Björn Höcke und dem Co-Vorsitzenden Stefan Möller aus dem Netz wiedergegeben.
Die AfD kritisierte, die Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen und verkürzt worden. Die Partei hält die betreffenden Textausschnitte für rechtswidrig und forderte die Unterlassung dieser Äußerungen.
Zwar sah das Gericht durch die Zitierung einen Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Betroffenen. Dieser sei aber gechtfertigt, weil sich der Verfassungsschutz im Rahmen seiner Aufgaben bewege. Zudem sei mit der bloßen Nennung der Zitate im Verfassungsschutzbericht kein Verbot verbunden. Die AfD könne ihre Positionen auch weiterhin öffentlich vertreten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung am Thüringer Oberverwaltungsgericht gestellt werden. Die ebenfalls im Jahr 2021 durch den Verfassungsschutz erfolgte Einstufung des AfD-Landesverbands als erwiesen rechtsextrem war nicht Gegenstand des Verfahrens.
A.AbuSaada--SF-PST