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Unterbringung in Psychiatrie nach Stoß von Steinerner Brücke in Regensburg
Im Unterbringungsverfahren um den Stoß eines Syrers von der Steinernen Brücke im bayerischen Regensburg hat das dortige Landgericht kein ausländerfeindliches Motiv feststellen können. Auslöser für die Tat waren nach Überzeugung des Gerichts bipolare Wahnvorstellungen des Täters, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Das Landgericht ordnete wie beantragt die Unterbringung des 29 Jahre alten Manns in der Psychiatrie an.
In ihrer Anklageschrift war die Staatsanwaltschaft von einem ausländerfeindlichen Motiv ausgegangen und hatte die Tat als versuchten Mord eingestuft. Nach der Beweisaufnahme rückten die Ankläger von dieser Annahme aber ebenfalls ab, wie die Gerichtssprecherin sagte. Demnach konnten keine niederen Beweggründe und keine Heimtücke bei dem Angreifer nachgewiesen werden, die Tat wurde als versuchter Totschlag eingestuft.
Der zur Tatzeit im vergangenen Oktober 20 Jahre alte Syrer hatte auf der Brüstung der Steinernen Brücke sitzend telefoniert, als ihn der Angreifer unvermittelt in die Tiefe stieß. Der Mann fiel 6,90 Meter tief auf einen steinernen Eisbrecher. Er überlebte den Sturz, Lebensgefahr bestand trotz der Fallhöhe und eines Schädel-Hirn-Traumas nicht.
Nach der Tat flanierte der Angreifer über die bei Touristen beliebte Brücke und zeigte einen Hitlergruß, weitere Ermittlungen zeigten ein nationalsozialistisches Gedankengut. Im Zusammenhang mit der Tat ließ sich dies aber nicht als Auslöser nachweisen.
Der Mann habe in seinen Wahnvorstellungen gedacht, dass der Syrer ein Drogenboss sei, den er töten müsse. Er sei auch überzeugt gewesen, den 20-Jährigen nicht unvermittelt angegriffen zu haben, sondern per Telepathie vorher mit ihm kommuniziert zu haben.
I.Yassin--SF-PST