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Zwei Mitbewohner in Flüchtlingsheim getötet: Mann in Psychiatrie eingewiesen
Wegen der Ermordung von zwei ukrainischen Flüchtlingen in einer Wohnunterkunft in Hamburg hat das Landgericht der Hansestadt einen psychisch schwer kranken 29-Jährigen in einem sogenannten Sicherungsverfahren dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen. Der Verdächtige ist ebenfalls Ukrainer und erstickte seine beiden Mitbewohner im November vergangenen Jahres in der Einrichtung im Schlaf.
Bei den beiden Toten handelte es sich um zwei Männer im Alter von 29 und 42 Jahren. Sie wurden morgens leblos aufgefunden. Der Verdächtige wurde nach früheren Angaben am selben Tag festgenommen und kam später aufgrund eines richterlichen Beschlusses bereits vorläufig in eine Psychiatrie. Er sollte unter Wahnvorstellungen leiden und wurde als nicht schuldfähig eingestuft.
Nach Gerichtsangaben vom Dienstag bestätigte sich diese Einschätzung in dem im Mai begonnenen Verfahren. Die zuständige Kammer ordnete eine dauerhafte Unterbringung des Manns in einer psychiatrischen Einrichtung wegen Gefahr für die Allgemeinheit an. Die Entscheidung fiel schon am Montag vergangener Woche.
Die Tat hatte sich nachts in einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Winterhude ereignet, dem Beschuldigten wurde zweifacher Mord vorgeworfen. In einem Sicherungsverfahren wird geprüft, ob ein mutmaßlich schuldunfähiger Täter in eine Psychiatrie eingewiesen wird. Es ist kein normales Strafverfahren.
A.Suleiman--SF-PST