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Bayern muss Coronainfektionen von Polizist und Lehrer als Dienstunfall anerkennen
Das Bundesland Bayern muss frühere Coronainfektionen eines Polizisten und eines Lehrers während der Pandemie im Jahr 2020 als Dienstunfälle anerkennen. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München nach eigenen Angaben vom Freitag in zweiter Instanz und wies damit Beschwerden der bayerischen Landesregierung gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Augsburg und Würzburg in den beiden Einzelfällen ab. (Az.: 3 BV 21.3116 und 3 B 22.809)
Die Beamten seien der Gefahr einer Infektion "durch ihre jeweils konkret ausgeübte dienstliche Tätigkeit" zum damaligen Zeitpunkt in einem ähnliche Maße wie Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder in der Pflege ausgesetzt gewesen, erklärte das Gericht zur Begründung. Eine Revision ließ es nicht zu, dagegen kann die Regierung aber mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen. Über diese müsste dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Der Polizist infizierte sich nach Gerichtsangaben als Sportübungsleiter bei einem Lehrgang, bei dem zahlreiche Beamte erkrankten und der schließlich abgebrochen wurde. Der Lehrer steckte sich demnach bei seiner Arbeit an einer Wirtschaftsschule an, in der es zu einem massiven Infektionsgeschehen kam. Die Einrichtung wurde geschlossen und ging in den Distanzunterricht.
H.Darwish--SF-PST