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Bundesrat billigt Gesetz zum besseren Schutz von Kindern bei Auslandsehen
Ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Auslandsehen hat am Freitag den Bundesrat passiert. Ehen, bei denen mindestens eine der beiden Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, bleiben damit hierzulande weiterhin unwirksam. Neu ist, dass die betroffenen Minderjährigen bei einer Unwirksamkeit künftig dennoch Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Partnerin geltend machen können, um finanzielle Notlagen abzuwenden.
Zudem räumt das Gesetz die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung zur Legalisierung der Ehe ein - das heißt, eine für unwirksam erklärte Ehe kann bei Erreichen des erforderlichen Alters rechtmäßig neu geschlossen werden, wenn die Beteiligten dies wollen.
Die Änderungen waren notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 nicht grundgesetzkonform sei. Die Richter monierten unter anderem die beiden Punkte, die nun geändert werden. Die bisherige Regelung habe die sozialen Folgen einer Aufhebung der Ehe für die Beteiligten nicht ausreichend bedacht, argumentierten die Richter.
Der Bundestag hatte das Gesetz vergangene Woche beschlossen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte aus diesem Anlass betont, dass Ehen von Minderjährigen in Deutschland weiterhin verboten bleiben - das neue Gesetz ändere dies nicht. Solche Eheschließungen "widersprechen unserer Werteordnung", erklärte er. "Auch künftig werden Minderjährige in Deutschland deshalb nicht heiraten können."
Das neue Gesetz behebe lediglich "Mängel der geltenden Rechtslage", stellte der Justizminister klar. "Wir schützen Betroffene damit besser vor den Konsequenzen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe - ohne das Verbot von Minderjährigen-Ehen zu lockern."
A.AlHaj--SF-PST