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Bundesrat billigt Anpassung von Strafmaß bei Kinderpornografie
Der Bundesrat hat am Freitag eine Anpassung des Strafmaßes bei Kinderpornografie gebilligt. Damit werden 2021 wirksam gewordene Verschärfungen für bestimmte Fälle wieder zurückgenommen. Mindeststrafen werden von einem Jahr auf drei beziehungsweise sechs Monate gesenkt. Die Bundesregierung hatte mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf auf entsprechende Forderungen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten reagiert.
Seit 2021 werden Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug eingestuft. Damit ist es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Es mussten deshalb auch Menschen bestraft werden, die sich nichts Strafwürdiges haben zuschulden kommen lassen - etwa Eltern oder Lehrkräfte, die strafwürdiges Material speicherten, um Taten zu melden und aufzuklären.
Die Anpassungen sollen es nun den Gerichten ermöglichen, das Strafmaß besser an die Schwere des individuellen Falls anzupassen. Sie sehen für das Verbreiten von Kinderpornografie künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, für den Besitz oder den Abruf solcher Inhalte von drei Monaten vor. Dadurch können diese Delikte wieder als Vergehen eingestuft werden - statt automatisch als Verbrechen. Die Höchststrafe von zehn Jahren bleibt aber unangetastet.
I.Saadi--SF-PST