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EuGH: Telekom stehen Zinsen auf zu Unrecht verhängte Geldbuße zu
In einem Rechtsstreit mit der EU-Kommission hat die Deutsche Telekom vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Erfolg eingefahren. Auf eine von der Kommission zu Unrecht verhängte Geldbuße stehen der Telekom Zinsen zu, entschied der EuGH am Dienstag. Er bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, des Gerichts der Europäischen Union. (Az. C-221/22 P)
Es geht um etwa 1,8 Millionen Euro. Im Oktober 2014 hatte die Kommission gegen die Telekom eine Geldbuße von 31 Millionen Euro wegen des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem slowakischen Markt für Breitband-Telekommunikation verhängt. Die Telekom klagte gegen diesen Beschluss, zahlte die Geldbuße aber vorläufig. Das EU-Gericht gab der Klage später teilweise statt und senkte die Geldbuße um zwölf Millionen Euro.
Diesen Betrag zahlte die Kommission der Telekom im Februar 2019 zurück. Das Unternehmen forderte auf die Summe Verzugszinsen für vier Jahre, welche die Kommission aber nicht zahlen wollte. Deswegen zog die Telekom vor Gericht. Das EU-Gericht verpflichtete die Kommission zu zahlen, der EuGH bestätigte dieses Urteil nun. Mit diesen Zinsen solle das Unternehmen dafür pauschal entschädigt werden, dass es das Geld in dem Zeitraum nicht nutzen konnte, erklärte der EuGH.
F.Qawasmeh--SF-PST