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Verwaltungsgericht hält AfD-Versammlung auf Marktplatz in Mannheim für rechtens
Nach der tödlichen Messerattacke auf einen Polizeibeamten auf dem Mannheimer Marktplatz darf sich die AfD dort am Freitag versammeln. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab am Donnerstag einem Eilantrag des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg gegen eine von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung und die Zuweisung eines anderen Veranstaltungsorts statt. Die beiden Verfügungen seien voraussichtlich rechtswidrig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) hatte am Dienstag wegen des Messerangriffs per Allgemeinverfügung Veranstaltungen, Informationsstände und Versammlungen auf dem Marktplatz der Stadt zunächst bis zum 16. Juni untersagt. Zudem sollte die AfD-Versammlung an einen anderen Ort verlegt werden.
Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband erfolgreich per Eilantrag am Verwaltungsgericht. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hält die beiden Verfügung für voraussichtlich rechtswidrig, weshalb die Interessenabwägung zugunsten der Partei ausfiel.
Die Allgemeinverfügung greift nach Auffassung des Gerichts in das von der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit umfasste Recht der Wahl des Versammlungsorts ein. Der Marktplatz in Mannheim stehe der Öffentlichkeit als uneingeschränkt zugänglicher Kommunikationsraum zur Verfügung.
Die Stadt habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht überzeugend dargelegt. Dabei komme es nicht auf eine politisch-inhaltliche Bewertung der geplanten Versammlung, sondern nur darauf an, ob grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt würden, erklärte das Gericht. Hierfür genüge es nicht, wenn die Stadt ein stilles Gedenken für angemessener als eine polarisierende, lautstarke Versammlung halte.
Das Verbot der Versammlung auf dem Marktplatz sei voraussichtlich ebenfalls rechtswidrig. Es werde keine Gefahr aufgezeigt, die nach dem Versammlungsrecht das verfügte Verbot rechtfertigen könne. Es lägen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Polizei nicht in der Lage wäre, ein Sicherheitskonzept umzusetzen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Mannheim kann hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
Am Freitag vergangener Woche hatte ein 25-jähriger Mann aus Afghanistan auf dem Mannheimer Marktplatz Mitglieder der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer angegriffen. Ein Polizist wurde dabei schwer verletzt, er starb am Sonntag.
Am Freitag nimmt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf dem Marktplatz in Mannheim an einer Gedenkveranstaltung mit Schweigeminute für den dort bei einem Messerangriff getöteten Polizisten teil. Er legt dort auch Blumen nieder und trifft später Einsatzkräfte.
Die Tat löste eine Debatte über die Konsequenzen aus. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verurteilte den tödlichen Messerangriff als "Terror"-Akt und forderte am Donnerstag in einer Regierungserklärung, Schwerstkriminelle auch wieder nach Afghanistan und Syrien abzuschieben.
D.AbuRida--SF-PST