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BGH verhandelt über Pflichten der Rechtsschutzversicherung bei Dieselklage
Um die Pflichten der Rechtsschutzversicherung bei sogenannten Dieselklagen geht es am Mittwoch (09.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Kläger will vor Gericht gegen den Hersteller seines Wohnmobils vorgehen und Schadenersatz wegen eines sogenannten Thermofensters, einer die Abgasreinigung regulierenden Software, erstreiten. Die Versicherung lehnte es mangels Erfolgsaussichten im Jahr 2021 aber ab, die Kosten zu übernehmen.
Damals wiesen deutsche Gerichte Klagen wegen des Thermofensters regelmäßig ab. Das änderte sich nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2023 zugunsten der Verbraucher. Danach hatte der Kläger vor dem Oberlandesgericht Hamm Erfolg mit der Klage gegen seine Rechtsschutzversicherung. Diese wandte sich an den BGH, der nun prüfen soll, ob die spätere höchstrichterliche Klärung durch den EuGH noch berücksichtigt werden muss.
E.Qaddoumi--SF-PST