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Urteil: Autofahrer und Stadt gleichermaßen für gewisse Schlaglochschäden haftbar
Wird ein Auto beim Fahren durch ein großes Schlagloch beschädigt, können der Autofahrer und die Stadt laut einer Gerichtsentscheidung aus Brandenburg zufolge unter gewissen Umständen gleichermaßen dafür verantwortlich gemacht werden. Ein Autofahrer müsse die Straßenverhältnisse grundsätzlich hinnehmen und sich ihnen anpassen, teilte das Landgericht Frankfurt an der Oder am Donnerstag mit. Die Stadt müsse aber Gefahren beseitigen, die nicht rechtzeitig erkennbar seien.
Der Mann hatte gegen seinen Wohnort auf Schadenersatz geklagt. Er gab an, durch ein etwa 15 Zentimeter tiefes und vier bis fünf Meter breites Schlagloch in einer Anliegerstraße gefahren zu sein. Dabei sei sein Auto beschädigt worden.
Beide Beteiligte seien in diesem Fall gleichermaßen für den Schaden haftbar zu machen, urteilten die Richter. So gebe es für die Anwohner der betroffenen Straße zwei Wege, um das Wohngebiet zu verlassen. Beide bergen demnach unterschiedliche Gefahren. Daher habe die Anliegerstraße ausnahmsweise eine größere Bedeutung.
Bei Regen seien die Ausmaße der Schlaglöcher nicht erkennbar. Das führe dazu, dass selbst Anwohner, die den Straßenzustand kennen, ihre Fahrweise nicht darauf einstellen könnten. Dennoch muss sich laut Urteil der Kläger eine Mitschuld anrechnen lassen, weil er trotz Kenntnis der Straßenbedingungen nicht den anderen Weg nahm.
K.AbuDahab--SF-PST